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Strommarkt-Reform: Neue Regeln für alle Stromkunden

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner präsentierten am Freitag das neue Stromgesetz ElWG.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) und Staatssekretärin Elisabeth Zehetner präsentierten am Freitag das neue Stromgesetz ElWG. ©APA/AFP/Canva
Die Bundesregierung hat am Freitag das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) präsentiert. Künftig sollen Strompreise dynamisch berechnet werden – je nach Verbrauchszeit und Netzbelastung.
E-Wirtschaftsgesetz bringt Sozialtarif und Einspeise-Deckelung

Künftig hängt der Strompreis vom Zeitpunkt des Verbrauchs ab – wer zu netzfreundlichen Zeiten Strom nutzt, soll weniger zahlen. Die Reform soll Energiekosten senken, Netze entlasten und die Energiewende beschleunigen. Auch die Weitergabe von Strom im kleinen Rahmen – etwa an Nachbarn – wird erlaubt.

Sozialtarif für rund 250.000 Haushalte

Einkommensschwache Haushalte profitieren von einem bundesweiten Sozialtarif: sechs Cent pro Kilowattstunde bis zu 2900 Kilowattstunden pro Jahr. Anspruchsberechtigt sind Personen, die etwa von der ORF-Haushaltsabgabe befreit sind. Finanziert wird der Tarif von den Energieversorgern.

Erzeuger tragen künftig Netzkosten mit

Neben Verbrauchern sollen künftig auch Stromerzeuger – etwa Betreiber von PV-Anlagen – Netzkosten mittragen. Bei drohender Netzüberlastung darf Photovoltaik-Strom nur noch zu 60 Prozent eingespeist werden. Netzdienliches Verhalten, wie der gezielte Einsatz von Stromspeichern, wird durch niedrigere Entgelte belohnt.

Schnellere Netzanschlüsse für neue Anlagen

Netzbetreiber müssen klar und transparent offenlegen, wann ein Netzanschluss möglich ist. Neue Erzeugungsanlagen dürfen künftig bereits vor dem Vollanschluss teilweise einspeisen. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

➤ Strompreis wird flexibel
Tarife richten sich künftig nach Tageszeit und Netzlast.

➤ Sozialtarif für 250.000 Haushalte
6 Cent/kWh bis 2900 kWh – für einkommensschwache Haushalte.

➤ Erzeuger zahlen mit
Netzkosten werden auch von PV-Betreibern getragen.

➤ PV-Einspeisung begrenzt
Bei Netzüberlastung max. 60 % Einspeisung möglich.

➤ Strom weitergeben erlaubt
Nachbarn, Freunde und Familie dürfen mitversorgt werden.

➤ Schnellere Netzanschlüsse
Teilweise Einspeisung schon vor Vollanschluss möglich.

(VOL.AT)

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