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Strenges Paket für Kinderschutz geschnürt

Beatrix Karl legt das neue Maßnahmenpaket am Dienstag dem Ministerrat vor.
Beatrix Karl legt das neue Maßnahmenpaket am Dienstag dem Ministerrat vor. ©apa
Kinderschutz, Zwangsheirats-Verbot und Vereinsgesetz im Ministerrat: Mit einer Reihe von Vorlagen geht Justizministerin Beatrix Karl (V) in den Ministerrat.

Das Kinderschutz-Paket mit schärferen Strafdrohungen, die Strafbarkeit von Zwangsverheiratung auch im Ausland, die Vereinsgesetznovelle mit niedrigerem Haftungsrisiko für Ehrenamtliche und eine Gerichtsorganisationsgesetznovelle sollen am Dienstag von der Regierung abgesegnet und dann dem Nationalrat vorgelegt werden. 

Das Paket zum Schutz von Kindern sieht strengere Sanktionen für Gewalttaten Erwachsener gegen Unmündige (bis 14 Jahre) vor. Für alle Delikte werden Mindeststrafen von zwei Monaten aufwärts vorgesehen, bestehende Mindeststrafen werden angehoben. Die Möglichkeit einer alternativen Geldstrafe soll zurückgedrängt werden – und die Anwendung von Gewalt gegen Kinder soll bei der Strafbemessung als besonders erschwerend gelten. Außerdem werden”Grooming” (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet) und die wissentliche Betrachtung pornographischer Darbietungen Minderjähriger unter Strafe gestellt.

Kinderschutz: Mehr Maßnahmen gegen Kinderpornographie

Überdies wird die “extraterritoriale Gerichtsbarkeit” ausgeweitet. Heimische Gerichte sollen nicht nur Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, sondern auch Ausländer mit Wohnsitz in Österreich für im Ausland begangenen sexuellen Missbrauch oder Kinderpornographie-Delikte verurteilen können.

Auf Wunsch von Integrations-Staatssekretär Sebastian Kunz kommen zu den “exterritorialen” Zuständigkeiten auch Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung dazu. Diese Delikte sind bisher nur strafbar, wenn sie im Inland begangen werden. Künftig soll jeder, der in Österreich seinen Aufenthalt hat, mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn er jemanden zur Heirat zwingt.

Bei Punkt Drei, der Vereinsgesetznovelle, soll Ehrenamtlichen – wie z.B. den Rechnungsprüfern – die Ausübung von Vereinsfunktionen erleichtern. Sie sollen künftig bei Schadensfällen, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückgehen, nicht mehr mit ihrem Privatvermögen haften. Kommen Dritte zu Schaden, soll der Verein und nicht der Obmann für Ansprüche geradestehen.

(apa)

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