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Strengeres Rauchverbot kommt

Symbolbild &copy bilderbox
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Schärfere Rauchverbote hat die Regierung im Ministerrat beschlossen. Wie Vizekanzler Hubert Gorbach im anschließenden Pressefoyer mitteilte, soll es künftig an geschlossenen öffentlichen Orten generell ein Rauchverbot geben.

Die ursprünglich geplante Geldstrafen für Raucher waren bereits vor der Begutachtung wieder fallen gelassen worden. Nun wird neben dem Rauchverbot in öffentlichen Räumen auch die Pflicht eingeführt, dieses Rauchverbot auszuschildern. Strafen wird es zunächst nur geben, wenn dieses Ausschilderungsgebot nicht eingehalten wird. Ab 1. Jänner 2007 kann die Missachtung dieses Gebots mit bis zu 720 Euro sanktioniert werden.

Zahlreiche Ausnahmen

Beim Rauchverbot gibt es aber auch eine Reihe von Ausnahmen: Nicht betroffen sind die Gastronomie, Trafiken, Privatzimmervermietungen, Tankstellen, Buschenschanken, Schutzhütten und Rauchzonen in Dienstleistungsbetrieben, „durch die der Schutz der Nichtraucher/innen nicht gefährdet ist“.

In Erfüllung von EU-Richtlinien wird auch das Werbeverbot ausgeweitet. Ab 1. August 2005 darf in Zeitungen, ab 1. Jänner 2007 in Kinos und auf Plakaten nicht mehr für Zigaretten geworben werden. Ausgenommen sind hier Trafiken und ausländische Zeitungen. Ein Sponsoringverbot wird es ab 1. August 2005 für „grenzüberschreitende Aktivitäten“ geben, ab 2007 für alle weiteren Sponsoring-Aktivitäten.

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