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Strengere Regeln für Raucher

Künftig wird der Nichtraucherschutz in den heimischen Lokalen mit Strafen durchgesetzt: Wie aus dem Entwurf für das Rauchergesetz hervorgeht, können sowohl Wirte als auch Gäste belangt werden.

Dafür darf in Lokalen, die über eine geeignete Lüftung verfügen, weiter geraucht werden, wie aus dem Entwurf hervorgeht, der der APA vorliegt. Während die Gastronomie den Vorschlag begrüßte, übten SPÖ und BZÖ Kritik.

Betriebe mit mindestens 75 Quadratmeter Gästebereich, die sich nicht als Nichtraucherlokal deklarieren, müssen künftig mit baulichen Abtrennungen sicherstellen, dass 50 Prozent der Lokalfläche zur Nichtraucherzone werden. Dies muss bis 31. Dezember 2012 geschehen.

Ersparen können sich die Gastwirte dies, indem sie eine ausreichende Belüftung vorweisen können: Wer bis 31. Dezember 2012 eine Anlage einbaut, „die mindestens 25 Liter Frischluft pro Sekunde und Verabreichungsplatz“ in den Raum pumpt, muss keine bauliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern vornehmen.

Eine zusätzliche Schonfrist gibt es für Betriebe in denkmalgeschützten Häusern: Sie haben Zeit für eine Umstellung bis 2015. Die Tageszeitung “Österreich“ hatte dies am Donnerstag unter Bezug auf ein andere Fassung berichtet.

Ausgewiesen werden müssen die Zonen in jedem Fall schon in der Übergangsfrist. Die Hälfte der Plätze ist als Nichtraucherbereich auszuschildern.

Kleinere Gaststätten und Lokale unter 75 Quadratmetern müssen zwar nicht umbauen, sich aber als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklarieren. Auch dies ist ab 1. Jänner 2008 verpflichtend auszuschildern.

Wenn ein Wirt gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, oder – wie es im Gesetz heißt – „den nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Lüftungsanlagen“ gewährleistet, kann er künftig belangt werden. Die Erststrafe wäre ein Betrag bis 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 5.000 Euro.

Auch die Gäste werden künftig zur Rechenschaft gezogen: Wer im Rauchverbotsbereich an der Zigarette zieht, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 100 Euro rechnen. Sollte man erneut erwischt werden, drohen Pönalen von bis zu 1.000 Euro. Vollzogen werden sollen die Strafen für Wirte und Gäste ab 1. Juli 2008.

Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (V) schickt die Novelle mit Freitag in Begutachtung: Das Gesetz sei „in enger Absprache mit allen Betroffenen erarbeitet worden“, betonte sie am Donnerstag. Nachdem die Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung der Gastronomie nicht den gewünschten Erfolg gebracht habe, habe sie die Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung in Auftrag gegeben. Mit der Novelle des Tabakgesetzes sei „ein weiterer Schritt in Richtung rauchfreies Österreich“ gegeben, so Kdolsky, die einen flächendeckenden Nichtraucherschutz gewährleisten möchte.

Keine Freude hat die SPÖ mit Kdolskys Entwurf, da dieser „zu wenig weit“ gehe, wie SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser kritisierte. Sie stößt sich vor allem an den langen Übergangsfristen bis 2013 bzw. 2015 zur Umrüstung der Gastronomiebetriebe. Deutlichere Worte fand der steirische SP-Gesundheitslandesrat Helmut Hirt, der von einem „raucherfreundlichen Vorschlag“ und einem „Lavieren der Sonderklasse“ sprach. BZÖ-Chef Peter Westenthaler kritisierte die Strafen, die seiner Meinung nach „absolut inakzeptabel“ sind.

Zufriedenheit herrschte jedenfalls bei den Gastronomen und der Tourismuswirtschaft: Gastro-Fachverbandsobmann Helmut Hinterleitner sieht „eine klare Verbesserung des Nichtraucherschutzes, allerdings mit Augenmaߓ und sein Kollege von der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Johann Schenner, sprach von einer vernünftigen Lösung.

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