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Strengere Kontrollen auf EU-Flügen

Was bis jetzt nur für Reisende in die USA galt, ist ab 6. November für Reisende in ganz Europa Wirklichkeit: Die Mitnahme von Flüssigkeiten in das Flugzeug wird beschränkt, ebenso wie die erlaubte Handgepäckgröße.

Ein Innenministeriumsexperte rechnet im Gespräch mit der APA mit erheblichen Verzögerungen und rät den Passagieren, alle Maßnahmen bereits zu Hause vorzubereiten.

Auf allen Flügen, die von Flughäfen im EU-Raum sowie Island, Norwegen und der Schweiz abheben wird die Mitnahme von Flüssigkeiten stark limitiert. Dabei handelt es sich um Getränke und Parfüm, Zahnpasta, Rasiergel oder Kontaktlinsenmittel. Sie dürfen die Maximalgrenze von 100 ml pro Flasche nicht überschreiten und müssen zusammen in einem ein Liter großen, durchsichtigen Plastiksackerl Platz haben. Dieses muss verschlossen und separat durch die Sicherheitskontrollen gebracht werden.

Ausnahmen gibt es laut Peter Bencza vom Innenministerium für Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, und für Babynahrung und Diätnahrung. Für Arzneimittel und Diätprodukte müssen Passagiere aber künftig eine ärztliche Bestätigung oder ein Rezept auf ihren Namen mitführen. Wein oder Parfüms, die am Flughafen gekauft wurden, sind von den Bestimmungen ausgenommen, sie werden aber in spezielle Säcke eingepackt und versiegelt.

Um die Verzögerungen so kurz als möglich zu halten, legt Bencza allen Passagieren nahe, bereits zu Hause alle Vorbereitungen zu treffen. Außerdem wolle man große Umpackaktionen und damit verbundenes Chaos vermeiden. Der Experte rechnet mit Verzögerungen durch die verstärkten Kontrollen und rät, sich „deutlich früher“ als zuvor auf den Weg zum Flughafen zu machen.

Neben der Mitnahme von Flüssigkeiten wird auch die zulässige Handgepäckgröße auf 56 x 45 x 25 cm beschränkt. „Dafür gibt es aber eine Übergangsfrist von sechs Monaten“, beruhigte Bencza.

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