Strenge Vorschriften bei Einfuhr von Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern

Gerne werden exotische Pflanzen oder besonderes Obst und Gemüse als Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause genommen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass Pflanzen, Saatgut und pflanzliche Produkte aus Nicht-EU-Ländern (Ausnahme: Schweiz und Liechtenstein) strengen Vorschriften oder gar Verboten unterliegen.
Pflanzen müssen über Gesundheitszeugnis verfügen
Bei der Einreise in ein EU-Land müssen pflanzliche Waren über ein Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes verfügen. Dieses Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt.
Pflanzen und bestimmte pflanzliche Produkte unterliegen bei der EU-Erstankunft einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle, die in Österreich an den Flughäfen Wien, Linz und Graz durchgeführt wird. Dabei wird die pflanzliche Gesundheit untersucht.
Die Anmeldung zur dieser Importkontrolle muss, zumindest einen Arbeitstag vor Ankunft der Sendung über das EU-Portal TRACES NT (TRAde Control and Expert System New Technology) erfolgen.
Waren können vom Zoll beschlagnahmt werden
Ohne entsprechende Einfuhrdokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Dabei gibt es keinerlei Ausnahmen. Nur bei Ananas, Bananen, Durian, Datteln und Kokosnüssen wird kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt.
Seit 1. Jänner 2021 gelten auch England, Schottland und Wales als Drittländer und die Einfuhr von Pflanzen- und pflanzlichen Produkten in die EU unterliegt ebenfalls den phytosanitären Regelungen.
(Red)