Laut Anklage soll der damals 20-jährige Angeklagte am 18. Juli 2011 einem Landsmann mit einem Küchenmesser in die Herzgegend gestochen und das Opfer lebensgefährlich verletzt haben. Die Attacke ereignete sich in einer privaten Unterkunft für Asylwerber in Wiener Neustadt.
Weiters musste sich der Angeklagte wegen versuchter Nötigung verantworten: Er soll seinem Vermieter Mitte Juni 2011 durch Gesten gedroht haben, ihn zu erwürgen, um ihn von einer Kündigung des Mietvertrages abzuhalten. Der Afghane sprach von Notwehr.
Angeklagter flüchtete nach Messerstich nach Wien
Staatsanwältin Daniela Köck sah den Mordvorsatz als gegeben an: Der Angeklagte habe sich nach einer Auseinandersetzung mit seinen Mitbewohnern gedemütigt gefühlt und beschlossen, das Opfer zu töten und deshalb zielgerichtet zugestochen. Wenige Tage zuvor hatte er die anderen Asylwerber zur Rede gestellt, weil sie sich einen Pornofilm anschauten und selbst befriedigten, worüber er aus religiösen Gründen entsetzt war.
Sein späteres Opfer maßregelte ihn daraufhin, sich nicht als Chef aufzuspielen. Nach dem Messerstich flüchtete der 20-Jährige nach Wien und warf die Tatwaffe in die Donau. Er wurde zwei Tage später festgenommen.
Opfer wurde durch Messer lebensgefährlich verletzt
Die sechs Zentimeter große Verletzung, die zu einer Blutansammlung im Herzbeutel führte, war laut medizinischem Gutachten lebensgefährlich, betonte Köck. Der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Die versuchte Nötigung sei ebenfalls angeklagt, um seine Persönlichkeit näher zu beleuchten.
(apa/red)