Streit ums Sicherheitspolizeigesetz
Pilz sprach gegenüber der APA von Sauerei. In dem Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP werden die Sicherheitsbehörden berechtigt, von Betreibern öffentlicher Telekommunikationsdienste und sonstigen Diensteanbietern Auskunft zu verlangen über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses, Internetprotokolladresse (IP-Adresse) zu einer bestimmten Nachricht und den Zeitpunkt ihrer Übermittlung sowie Namen und Anschrift eines Benutzers, dem eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war.
Außerdem kritisierte Pilz, dass in letzter Minute auch eine Änderung über die Datenspeicherung erfolgt sei. So gebe es in Par. 53 Abs. 3 die Bestimmung, dass nur mehr Daten von Opfern zu löschen sind. Die Bestimmung, wonach Daten von sogenannten Gefährdern spätestens nach drei Jahren zu löschen seien, werde gestrichen. Diese Daten werden demnach offenbar unbefristet aufbewahrt, regen sich die Grünen auf. Ferner soll der Rechtsschutzbeauftragte nun – gegenüber der ursprünglichen Vorlage – nicht mehr über die Anwendung einer Standortbestimmung bei der Handyüberwachung zu informieren sein, zu der die Mobilfunkbetreiber künftig auf Verlangen der Sicherheitsbehörden verpflichtet sein sollen, kritisiert Pilz.
Der Grüne Abgeordnete spricht von DDR-Methoden und kritisiert Innenminister Günther Platter (V). Das Kürzel IM stehe offenbar nicht mehr für Innenminister, sondern für informeller Mitarbeiter, ätzte Pilz. Insgesamt beklagt er das Durchpeitschen von Gesetzen als schlimmsten Affront gegenüber dem Parlament.