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Streit um Wahltermin

Türkei - Während die islamisch orientierte türkische Regierungspartei AKP am 22. Juli als Termin für die vorgezogenen Parlamentswahlen festhält, fordert jetzt die Opposition eine Verschiebung. Minister räumen Posten | Wahlbehörde hält an Termin fest

Die Mitte-Rechts-Partei ANAVATAN (ANAP/Mutterlandspartei) will eine Verlegung des Urnengangs auf den Herbst. Die größte Oppositionspartei, die links-nationalistische Republikanische Volkspartei (CHP), tritt dagegen für eine Vorverlegung ein, berichtet die regierungsnahe Zeitung „Zaman“ am Dienstag in ihrer Online-Ausgabe.

Die regierende Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP) hatte nach der gescheiterten Wahl von Außenminister Abdullah Gül (AKP) im Parlament bei der Obersten Wahlbehörde (YSK) die Vorverlegung der ursprünglich für Herbst vorgesehenen Parlamentswahlen auf den 24. Juni oder 1. Juli beantragt. Die YSK dagegen hatte den Termin auf 22. Juli festgelegt, mit der Begründung, bei einem früheren Datum bleibe für die Vorbereitung des Urnengangs zu wenig Zeit. Zuletzt stimmten alle Parteien trotz zuvor geäußerter Vorbehalte dem Termin zu.

Am Montag jedoch forderte ANAVATAN-Chef Erkan Mumcu die Verschiebung der Wahlen auf September. Im Juli würde die Hitze viele Menschen von der Stimmabgabe abhalten. Mumcu wies darauf hin, dass es beim ANAVATN-Kongress Anfang Mai im westtürkischen Izmir schon ziemlich heiß gewesen sei. Seine Partei, die über 20 Mandate im 550 Sitze zählenden Parlament verfügt, wolle sich aber nicht vor einem Urnengang drücken, betonte der ANAVATAN-Chef. Die Parteien sollten sich auf einen neuen Termin einigen. Es wäre falsch, deshalb des Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Die CHP hingegen dringt laut „Zaman“ weiter auf eine Vorverlegung des Wahltermins auf auf den 24. Juni oder 1. Juli. Nach der gescheiterten Präsidentenwahl sollte so schnell wie möglich eine neue Volksvertretung gewählt werden, lautet ihr Argument. Man habe bereits den Verfassungsgerichtshof angerufen, um eine Vorverlegung des Termins zu erreichen. Es gebe nämlich keine rechtliche Basis für einen Urnengang am 22. Juli, weil er mit der neuen Präsidentschaftswahl zusammenfallen würde, was eine Verletzung der parlamentarischen Begleitgesetze darstelle.

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