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Streit um Mietkosten für 5G-Funkstationen

Die Mieten für 5G-Funkstationen seien laut Mobilfunkern zu hoch.
Die Mieten für 5G-Funkstationen seien laut Mobilfunkern zu hoch. ©APA/AFP
Mobilfunk-Netzbetreiber klagten zuletzt über zu hohen Mieten für die 5G-Funktstationen auf Flächen von Staatsbetrieben und laden nun zu einem runden Tisch, um eine Lösung zu finden.

Die Kritik der Mobilfunk-Netzbetreiber an angeblich zu hohen Mieten für Funkstationen auf Flächen von Staatsbetrieben sorgt bei diesen weiterhin für Unmut - während die Mobilfunker kalmieren. Sie schlagen nun Gespräche vor.

"Im Sinne des Aufschwungs für Österreich laden A1, Drei, Magenta zu einem runden Tisch, um eine gemeinsame Lösung zu finden, die allen gerecht wird", so die Betreiber.

Zu hohe Mieten für Funktstationen: Netzbetreiber wollen runden Tisch

Zuvor hatten Bundesforste, ÖBB und Asfinag ihren Unmut über die Forderungen nach geringeren Mieten geäußert. Die Kritik der Netzbetreiber sei "völlig ungerechtfertigt, unpassend und auch inhaltlich falsch". Dass vor allem der Ausbau von 5G dadurch ins Stocken geraten würde, sei "überhaupt nicht nachvollziehbar und eine Verdrehung der Wahrheit", so die Vorstände Josef Fiala (Asfinag) und Johann Pluy (ÖBB Infrastruktur).

Es würden marktübliche Preise für die Flächen verrechnet. Dazu komme, dass der 5G-Ausbau sogar nahezu ohne Mehrkosten erfolgen würde, weil für dieses dann bereits vierte Mobilfunknetz deutlich geringere Gebühren verlangt würden. Hintergrund der Kritik sei vielmehr der Versuch aller Mobilfunkbetreiber, in die seit Jahren bestehenden Verträge eingreifen zu wollen, um eine deutliche Senkung der Gebühren zu erreichen.

Mobilfunker für investitions-freundliche Bedingungen

Die Mobilfunker halten dazu in einer Stellungnahme an die APA fest, dass "Österreich gemäß den Zielsetzungen der Bundesregierung und der Branche in die Gigabit Society geführt und schnellstmöglich mit 5G versorgt werden soll". Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen seien dafür essenziell.

"Europäisch wettbewerbsfähige Mieten sind dabei ein wichtiges Kriterium für den Wirtschaftsstandort Österreich. Die von der (Regulierungsbehörde, Anm.) RTR verabschiedete Richtsatzverordnung legt für öffentlich-rechtliche Vermieter eine einmalige Wertminderung fest, die auf Basis der durchschnittlichen Entgelte ermittelt wurde. Es gibt derzeit noch keine Einigung mit Asfinag, ÖBB und Bundesforsten hinsichtlich der Anwendung dieser Verordnung", so die Netzbetreiber.

(APA/Red)

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