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Streit um Elsners Penthouse: BAWAG fordert Rückgabe

Elsner-Penthouse in der City
Elsner-Penthouse in der City ©APA (Archiv)
Die BAWAG-PSK verlangt von Ruth Elsner die umgehende Rückgabe der Penthouse-Wohnung, weil deren Ankauf rechtsunwirksam war. Doch die Bankiersgattin will nicht ausziehen.
Kaufvertrag für Elsner-Penthouse unwirksam

Der Ankauf war laut rechtskräftigem Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) rechtsunwirksam, weil der Aufsichtsrat der BAWAG dem Verkauf zustimmen hätte müssen. Der Wiener Rechtsanwalt Markus Kajaba, der die BAWAG in Sachen Penthouse vertritt, teilte am Mittwoch der APA mit, die Ehefrau des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner sei mittlerweile schriftlich aufgefordert worden, die 278 Quadratmeter große Nobelbleibe in der Wiener Innenstadt zurückzustellen.

Ruth Elsner hatte die Immobilie im August 2005 käuflich erworben, wobei der Kaufpreis mit 474.000 Euro plus Umsatzsteuer weit unter dem marktüblichen Preis lag. Im Hinblick auf die nunmehr festgestellte Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts hielte es die BAWAG für vernünftig, wenn sich Ruth Elsner sofort eine neue Bleibe sucht und die anhängigen Räumungsverfahren – eines ist am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) anhängig, ein weiteres, das auch den nach wie vor in U-Haft befindlichen Helmut Elsner mitumfasst, am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt – von sich aus beendet.

“Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig, wenn das noch weitergeht”, betonte BAWAG-Anwalt Kajaba. Da bei der am ZRS laufenden Räumungsklage die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags als Vorfrage zu beurteilen sei und jene nun endgültig zuungunsten der Familie Elsner entschieden wurde, wäre klar, dass Ruth Elsner die Wohnung nicht behalten kann. Dessen ungeachtet weiter darum zu prozessieren, wäre nur mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einer “Geldverbrennung” gleichkämen, so Kajaba.

Ruth Elsner, die Ehefrau des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner, wird dem Ersuchen der BAWAG, umgehend aus der noblen Penthouse-Wohnung in der Wiener Innenstadt auszuziehen, nicht nachkommen. “Diese relativ vollmundige Aufforderung wird energisch zurückgewiesen”, erklärte Wolfgang Schubert, der Rechtsvertreter der Familie Elsner, im Gespräch mit der APA. Für den Rechtsanwalt bleibt die Familie Elsner mit der nunmehr festgestellten Rechtsunwirksamkeit des Kaufvertrags rechtmäßige Mieterin der 278 Quadratmeter großen Wohnung.

Helmut Elsner, mittlerweile in der BAWAG-Affäre wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung in erster Instanz zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt, war bis 2005 Mieter der gegenständlichen Penthouse-Wohnung. Die BAWAG hatte ihm eine Kaufoption eingeräumt, die im August 2005 von seiner Ehefrau gezogen wurde. Ruth Elsner bezahlte für die Immobilie in Top-Lage 474.000 Euro plus Umsatzsteuer. Das zuständige Finanzamt bezifferte den wahren Wert der Immobilie nachträglich mit 3,5 Mio. Euro.

Für Schubert besteht das Mietverhältnis fort, nachdem der käufliche Erwerb von den Gerichten nun für nichtig erklärt worden ist: “Es besteht ein Mietvertrag, der selbstverständlich wirksam ist. Ich kann keinen Grund erkennen, wodurch der Mietvertrag aufgelöst worden sein soll.” Den anhängigen Räumungsverfahren sehe er “sehr beruhigt” entgegen, zumal die Beweislast bei der BAWAG liege, sagte der Rechtsanwalt.

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