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Streit um 130.500 Euro: Prozess wurde vertagt

Die Verhandlung wurde zu ergänzenden Beweisaufnahmen auf den 4. Juni vertagt.
Die Verhandlung wurde zu ergänzenden Beweisaufnahmen auf den 4. Juni vertagt. ©APA (Sujet)
In der Wohnung einer verstorbenen 81-Jährigen wurden 130.500 Euro in einem Küchenkastl entdeckt. Nun streiten sich der Lebensgefährte und die Tochter der Frau um das Geld.

Das Vermögen eines 86 Jahre alten Wieners, das dieser seiner Aussage zufolge in der Wohnung ihrer Mutter “gebunkert” hatte, soll eine 52-jährige Frau unterschlagen haben. Die Akademikerin hat diesen Vorwurf beim Prozessauftakt am Mittwoch zurückgewiesen.

Vermögen in Küchenkastl verwahrt: Prozess um Unterschlagung

Bei den 130.500 Euro, die nach dem plötzlichen Tod der Mutter in einem Küchenkastl auftauchten, habe es sich um deren Ersparnisse gehandelt. Fest steht, dass der 86-Jährige mehr als 13 Jahre mit der Mutter der Angeklagten liiert war, als diese Anfang November 2018 im Alter von 81 unerwartet starb. Nach ihrem Ableben fand die Tochter in der mütterlichen Wohnung zunächst ein erstes Geldversteck, in dem 50.000 Euro aufbewahrt waren.

Der Partner ihrer Mutter, der eine separate Wohnung hatte, aber die meiste Zeit bei seiner Gefährtin verbrachte, erklärte, das sei sein Geld. Er bekam die 50.000 Euro ausgehändigt. Von einem zweiten Depot erzählte der betagte Mann nichts. Er sei davon ausgegangen, dass er weiterhin ein Bleiberecht in der fremden Wohnung hatte und habe mit der Tochter nicht über seine Vermögenssituation sprechen wollen, wie er nun als Zeuge im Landesgericht für Strafsachen erklärte.

130.500 Euro auf drei Zuckerpackungen aufgeteilt

Der betagte Mann wurde aber wenige Wochen nach dem Tod seiner Partnerin stationär in einem Spital aufgenommen. Die 52-Jährige besuchte ihn am Krankenbett und nahm ihm den Schlüssel zur mütterlichen Wohnung ab, zumal diese ihr noch vor deren Ableben überschrieben worden war. Anfang Dezember entdeckte die Tochter der Verstorbenen dann in einem Küchenkastl weitere 130.500 Euro, die – aufgeteilt auf drei Zuckerpackungen – unter Lebensmitteln versteckt waren.

In weiterer Folge beanspruchte der 86-Jährige auch dieses Geld als seines, doch die Akademikerin verweigerte die Herausgabe. Sie sei überzeugt, dass es sich um das Vermögen ihrer Mutter handle, das diese angespart hätte. Diese sei ihr Lebtag lang “ein Sparefroh” gewesen, nach ihrem Tod stünde ihr das Geld als Alleinerbin zu, meinte die 52-Jährige in ihrer Beschuldigteneinvernahme.

Mutter der Angeklagten hatte 96 Sparbücher

“Wir hatten ein sehr inniges Verhältnis. Meine Mutter war eine sehr sparsame Frau, die hat jedes Groscherl umgedreht”, betonte die Angeklagte. Zum Beweis, dass es sich um das Vermögen ihrer Mutter handelt, präsentierte die 52-Jährige der Richterin eine Stofftasche, in der sich 96 Sparbücher befanden, die ihre Mutter gehortet und zu ihren Lebzeiten noch aufgelöst hätte. Daraus ließe sich im Zeitraum 1980 bis 2018 eine “Sparleistung” von über 500.000 Euro rekonstruieren.

Da die Mutter sonst kein Geld hinterlassen habe, müsse es sich bei den 130.500 Euro um ihr hinterlassenes Barvermögen handeln. Außerdem hätten sich in den Zuckerpackungen handschriftliche Zettel befunden. Zum Beweis, dass diese die Mutter verfasst hatte, beantragte die Angeklagte die Einholung eines grafologischen Gutachtens.

Ergänzenden Beweisaufnahmen: Prozess wurde vertagt

“Das Geld habe ich in meiner 45-jährigen beruflichen Tätigkeit verdient und für den Lebensabend angelegt”, behauptete dagegen der 86-Jährige. Er habe seine 14 Sparbücher dann aber aufgelöst, “weil es keine Zinsen mehr gegeben hat”. Außerdem traue er den Banken nicht. In der Wohnung seiner Partnerin habe er das Geld sicher geglaubt.

Die Verhandlung wurde zu ergänzenden Beweisaufnahmen auf den 4. Juni vertagt.

(APA/Red)

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