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Streik: Wiener Linien müssen zahlen

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Nach dem Streik am 3. Juni 2003 hatte der Wiener Pensionistenverband sowie 15 Klienten eines Rechtsanwalts die Wiener Linien geklagt - laut Urteil Schadenersatzpflicht.

Einen bemerkenswerten Erfolg können jene “Öffi“-Benützer verbuchen, welche die Wiener Linien auf Schadenersatz geklagt hatten, weil am 3. Juni 2003 U-Bahn, Bim und Bus still standen. Damals wurde gegen die Pensionsreform gestreikt. Wer zur Arbeit musste, hatte sich – trotz einer gültigen Jahres- oder Monatskarte – entweder ins Auto zu setzen, auf das Fahrrad zu schwingen oder zu Fuß fort zu bewegen. Neben dem Pensionistenverband sahen das auch 15 Klienten des Wiener Rechtsanwalts Rupert Rausch nicht ein, und das Bezirksgericht für Handelssachen gab ihnen Recht.


Dem am Donnerstag zugestellten schriftlichen Urteil zufolge trifft die Wiener Linien eine Schadenersatzpflicht. Den Klagen wurde im Wesentlichen Folge gegeben, die Kunden bekommen den anteiligen Fahrpreis zurück. Die Wiener Linien wurden zur Bezahlung von 1,14 Euro je Kläger verurteilt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Wiener Linien haben drei Tage Zeit, dagegen Rechtsmittel anzumelden.

Wiener Linien droht Klagswelle


Der Anwalt Rupert Rausch hält jetzt eine Klagswelle von betroffenen Fahrgästen für möglich: „Damals haben nicht nur die Wiener Linien, sondern auch andere Verkehrsunternehmen gestreikt, etwa die ÖBB. Abertausende Zeitkartenbesitzer in ganz Österreich waren davon betroffen. Das vorliegende Urteil stellt klar, dass allen diesen Fahrgästen der aliquote Fahrpreis zurückbezahlt werden muss.“


Zunächst empfiehlt Rausch den Fahrgästen jedoch, die Verkehrsunternehmen schriftlich – etwa per Fax oder e-mail – zur Rückzahlung des Fahrpreises aufzufordern. Das vorliegende Urteil habe „eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung“, so dass sich die Unternehmen entgegen kommend zeigen könnten.


Redaktion: Elisabeth Skoda

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