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Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt

Strasser drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Strasser drohen bis zu zehn Jahre Haft. ©APA
Der frühere ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist in seiner Lobbyisten-Affäre zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. "Wenn die Korruption ganz oben beginnt, besteht für die Justiz akuter Handlungsbedarf", begründete Richter Georg Olschak die harte Strafe. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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Olschak ging bei der Urteilsbegründung äußerst hart mit Strasser ins Gericht. “Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die dem Ansehen der Republik solchen Schaden zugefügt haben wie Sie in der gegenständlichen Causa”, sagte er in Richtung des Angeklagten. Dass Strasser gemeinsam mit weiteren EU-Abgeordneten britischen Undercover-Journalisten auf den Leim gegangen war, die ihm ein jährliches Honorar von 100.000 Euro für die Einflussnahme auf EU-Gesetze boten und die Gespräche mitfilmten, hatte vor zwei Jahren als “Cash for Laws”-Affäre europaweit für Schlagzeilen gesorgt.

Die beiden Journalisten Claire Newell und Jonathan Calvert waren am Vormittag noch via Videokonferenz vom Gericht befragt worden. Calvert belastete Strasser dabei schwer und sagte, dieser habe sich im Lauf der Zeit selbst als Lobbyist ausgegeben: “Am Ende hat er angeboten und versucht, uns zu helfen. Die Gegenleistung dafür war Bezahlung.” Dass die Bezahlung nur in Aussicht gestellt wurde, im Endeffekt aber kein Geld geflossen ist, war für das Urteil irrelevant. Für die “Bestechlichkeit” reicht es nämlich schon aus, wenn sich ein Amtsträger einen Vorteil versprechen lässt oder diesen einfordert.

Der Verteidigungslinie Strassers schenkte das Schöffengericht keinen Glauben. Strasser hatte behauptet, die als Lobbyisten getarnten Journalisten von Anfang an durchschaut, sie aber für Geheimdienstagenten gehalten zu haben. Er habe sich daher nur zum Schein auf die Gespräche eingelassen, um an die Hintermänner heranzukommen. Diese Aussage zählte Olschak “wohl zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Erfahrung untergekommen ist”.

Das Gericht ging vielmehr davon aus, dass Strasser die Journalisten tatsächlich als Lobbyisten gesehen hatte und mit ihnen ins Geschäft kommen wollte. Es sei wohl so gewesen, “dass bei diesen Treffen ein bisschen das Euro-Zeichen in Ihren Augen geleuchtet hat”, meinte Olschak in Richtung des Angeklagten, der der Urteilsbegründung mit steinerner Mine folgte und im Anschluss kommentarlos abging.

Nicht in Frage kommt für Strasser übrigens die elektronische Fußfessel, deren Anwendung Richter Georg Olschak ausschloss – aus generalpräventiven Gründen, wie er meinte. Sollte das Urteil bestätigt werden, müsste Strasser folglich zumindest die Hälfte der Haftstrafe absitzen, bevor er eine vorzeitige bedingte Entlassung oder den elektronisch überwachten Hausarrest in Form einer Fußfessel beantragen kann.

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