Entsprechende Meldungen von “krone.at” sowie der Tageszeitung “Österreich” Donnerstagabend wurden der APA von Strassers Anwalt Thomas Kralik bestätigt.
“So schnell wie möglich”
Strasser hätte versuchen können, seinen Haftantritt bis nach Weihnachten zu verzögern, darauf wurde aber verzichtet. Sein Mandant wolle “das hinter sich bringen, und zwar so schnell wie möglich”, erklärte Kralik.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Oktober den Schuldspruch gegen Strasser wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre endgültig bestätigt. Die von Strasser dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen, die Strafe von dreieinhalb auf drei Jahre unbedingt reduziert. Der vormalige ÖVP-Spitzenpolitiker muss jedenfalls sechs Monate im Gefängnis absitzen. Erst dann hat er die Möglichkeit, den elektronisch überwachten Hausarrest zu beantragen.