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Straßenverkehrsordnung: Massive Kritik an geplanten Neuerungen

Die Straßenverkehrs-Novelle bringt massive Kritik mit sich.
Die Straßenverkehrs-Novelle bringt massive Kritik mit sich. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die 32. Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt viel Kritik mit sich. Aufgrund der Regierungskrise ist jedoch generell unklar, ob die Novell im Nationalrat überhaupt beschlossen werden kann.
Polizisten sollen Fahruntüchtigkeit durch Drogen beurteilen dürfen

Ziemlich kritisch sind die meisten Stellungnahmen zur 32. Novelle der Straßenverkehrsordnung ausgefallen. Die Frist endete heute, Freitag. Mit den darin enthaltenen Änderungen wollten Verkehrs- und Innenministerium härter gegen Drogenlenker vorgehen. Aufgrund der aktuellen Regierungskrise ist allerdings unklar, ob die Novelle überhaupt vom Nationalrat beschlossen wird.

Novelle: Härteres Vorgehen gegen Drogenlenker geplant

Die Änderung sah vor, dass zusätzlich zu Amtsärzten künftig auch 300 besonders geschulte Polizisten die Fahruntauglichkeit durch Drogen im Straßenverkehr feststellen dürfen. Außerdem können verdächtige Lenker von diesen zu einem Bluttest verpflichtet werden. Zudem sollten die verschärften Maßnahmen um den Begriff des Suchtmittels erweitert werden und künftig auch psychotrope Stoffe erfassen. Für den Tatbestands des Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand wäre künftig die gleiche Strafandrohung wie für Lenker mit mehr als 1,6 Promille vorgesehen gewesen. Dem Lenker wird außerdem ein nicht verpflichtender Harntest angeboten, dessen Ergebnis innerhalb kurzer Zeit vorliegt. Ist dieses negativ, darf er den Führerschein behalten, bis nach etwa einer Woche die Auswertung der Blutprobe vorliegt.

Die Österreichische Gesellschaft für arzneimittelgestützte Behandlung von Suchtkrankheit, kurz ÖGABS, übte insbesondere in der Umbenennung von Suchtgift auf Suchtmittel massive Kritik. Dies würde mit sich bringen, “dass künftig psychotrop wirksame und therapeutisch breit eingesetzte Arzneimittel, also beispielsweise Beruhigungs- und Schlafmittel sowie Antiepileptika, darunter fallen würden”. Bereits geringe messbare Mengen des Suchtmittels – eben mit gebräuchlichen Arzneimitteln – im Blut würden eine Beeinträchtigung bedeuten. Alle Menschen, die ein suchtmittelhaltiges Medikament nehmen, würden somit unter Generalverdacht gestellt werden. Sie selbst müssten im Sinne der Beweislastumkehr den Nachweis erbringen, dass die Substanz auf “legale” Weise eingenommen wurde. Denn in solchen Fällen ist laut Gesetzesentwurf der Substanzgebrauch nicht strafbar.

Massive Kritik an geplanten Neuerungen

Damit würden Patienten unzumutbar stigmatisiert werden, kritisierte die ÖGABS in ihrer Stellungnahme. “Von dieser Situation wären hunderttausende Menschen in Österreich betroffen, die nicht das Geringste mit ‘Drogen’ im herkömmlichen Sinne zu tun haben.” Kritisiert wird zudem, dass Polizisten Aufgaben übertragen werden, “die sonst ein mehrjähriges Studium und eine mehrjährige Ausbildung im Krankenhaus bzw. in der ärztlichen Praxis erfordern”.

Ähnlich äußerte sich die Psychosoziale Zentren GmbH. Sie forderte – wie auch die ÖGABS – definierte Grenzwerte, sogenannte Cut-Off-Werte. Solche gibt es bisher in Österreich nicht, immer wieder war in der Vergangenheit die Einführung überlegt worden. Um nicht jeden Bürger, der etwa vor Tagen einmal ein Schlafmittel genommen hat, aber nun in keiner Weise beeinträchtigt ist, mit Führerscheinentzug zu bedrohen, sei die Definition der Cut-Off-Werte unerlässlich.

Peter Kolba von der Liste JETZT schilderte seine Kritik “aus der Sicht eines Schmerzpatienten, der Dronabinol und Cannabidiol konsumiert”. Auch er kritisierte, dass mit der Novelle Schmerzpatienten kriminalisiert würden. Wer beispielsweise “CBD-Blüten oder CBD-Produkte mit weniger als 0,3 Prozent THC-Anteil konsumiert, handelt nicht ‘illegal’. Dennoch können Spuren von THC bei einem Speicheltest (und nachfolgendem Bluttest) auffallen. Mangels Verordnung durch einen Arzt ist es dem Betroffenen aber nicht möglich nachzuweisen, dass sein Cannabiskonsum nicht ‘illegal’ war”, schrieb Kolba in seiner Stellungnahme.

(APA/Red)

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