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Straßenkünstler in Wien müssen nun Lärmgrenzwerte beachten

Straßenkünstler müssen auf den Lärm-Pegel achten.
Straßenkünstler müssen auf den Lärm-Pegel achten. ©dapd/Sujet
Straßenkünstler sind in vielen Städte ein gewohnter Anblick, so auch bei uns. In Wien werden die öffentlichen Vorführungen nun aber neu geregelt. So wird es künftig etwa Lärmgrenzwerte für akustische Darbietungen geben.

Auch die Spielzeiten werden vereinheitlicht, die erlaubten Plätze zum Teil gekennzeichnet. Das teilte das Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (S) am Freitag mit.

Eine rot-grüne Arbeitsgruppe hat sich auf Maßnahmen geeinigt, die bereits im Juli in Kraft treten sollen. Die Novelle der Straßenkunstverordnung soll, so hieß es, gleichzeitig die Szene beleben und die Anrainer schützen. So wird etwa die Intensität der Beschallung geregelt: Die neuen Bestimmungen enthalten exakte Grenzwerte in Sachen Lautstärke, was es in dieser Form bisher nicht gab.Die Immissionswerte sind je nach Aufführungsort unterschiedlich: Sollte jemand Grünland für seine Darbietung auswählen, darf der Wert nicht mehr als 45 Dezibel betragen.

Markierugen für beliebte Auftrittsorte von Straßenkünstlern

Ein wenig lauter darf es in Wohn- und Geschäftsgebieten werden. Am meisten erlaubt ist auf Bauland: Wird ein Straßenmusiker dort tätig, hat er einen Wert von 65 Dezibel zu beachten.

Die Gruppengröße in Sachen Straßenkunst wird generell auf sechs Personen begrenzt, egal, ob es sich um laute oder lautlose Aufführungen handelt. Manche Orte werden künftig fix gekennzeichnet, mittels nummerierter Markierungsnägel. Dies soll, so hieß es, den Künstlern die Auffindung des Platzes erleichtern – genauso wie der Behörde die Kontrolle.

Markiert werden die beliebtesten Auftrittsorte, also jene, für die auch Platzkarten ausgegeben werden. Bildende Straßenkunst soll auf bestimmte Plätze konzentriert werden, nach dem Vorbild des Pariser Künstlerviertels Montmartre. Gehäuft soll die malende Zunft künftig etwa am Michaelerplatz, am Stock-im-Eisen-Platz oder am Karlsplatz auftreten.

Einheitliche Zeiten für Performances

Auch die Spielzeiten werden vereinheitlicht. Straßenkunst ist an Orten mit Platzkarten von 16.00 bis 20.00 Uhr erlaubt, wobei die bildenden Künstler eine Ausnahme darstellen. Sie dürfen von 14.00 bis 22.00 Uhr den Pinsel schwingen. Für weniger zentrale Orte, für die auch keine Platzkarten ausgegeben werden, gelten andere Bestimmungen. Generell einheitlich ist jedoch die Spielzeit-Begrenzung für Musikanten. Sie darf zwei Stunden nicht überschreiten.

“Mit den neuen Bestimmungen wollen wir ein Flair ähnlich wie in Paris schaffen, wo Straßenkunst ein nicht mehr wegzudenkender Faktor im Stadtbild ist – zugleich sind uns aber natürlich auch die Anrainerinnen und Anrainer sehr wichtig, deren Lebensqualität nicht beeinträchtigt werden darf”, so Umweltstadträtin Sima.

(APA)

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