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Strafzettel aus Italien drohen

Die italienische Exekutive hat kein Einsehen.
Die italienische Exekutive hat kein Einsehen. ©Bilderbox
Wer dieser Tage Post aus Italien bekommt und im Vorjahr dort mit dem Auto seinen Sommerurlaub verbracht hat, muss mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Strafzettel rechnen.

Die italienischen Behörden haben 360 Tage ab Übertretung Zeit, eine Anzeige ins Ausland nachzuschicken. “Wir erwarten, dass da jetzt noch viel nachkommt”, sagte ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Viele Urlauber tappen in den Fahrverbotszonen der italienischen Altstädte in die Bußgeld-Falle. So wurde ein österreichischer Autofahrer gleich viermal bestraft (zu je 114 Euro), weil er auf der Suche nach einem Parkplatz, immer wieder aus der Zone heraus- und wieder hineingefahren ist.

Schlecht ausgeschildert

“Diese Zonen sind teilweise schlecht ausgeschildert oder die Leute erkennen die Verkehrszeichen nicht”, sagte die Juristin. Die sogenannte “zona traffico limitato” (ZTL) ist eine verkehrsberuhigte Zone, die das Einfahren nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Mittlerweile gibt es derartige Fahrverbote in zahlreichen italienischen Städten, etwa in Bologna, Bozen, Florenz, Genua, Mailand, Pisa, Rom, Triest, Turin und Verona. Wer ohne Genehmigung hineinfährt, muss mit einer Strafe von mindestens 74 Euro rechnen.

Überwachungskameras

Erkennbar ist die Zone durch Verkehrsschilder mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift “zona traffico limitato”. Die genauen Zeiten des Fahrverbots sind entweder unter dem Schild angebracht oder finden sich auf einer Zusatztafel. In vielen Städten sind bei der Einfahrt Überwachungskameras angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden auf diese Weise erfasst und überprüft, ob eine Einfahrtsgenehmigung vorliegt. In kleineren Gemeinden wird die Zufahrt durch die Polizei kontrolliert. Liegt das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL und man will direkt zufahren, gibt es die Möglichkeit einer temporären Einfahrtsgenehmigung, so der ÖAMTC.

Fünf Jahre rückwirkend

Derzeit können zwar unbezahlte italienische Strafen von heimischen Behörden nicht zwangsweise eingetrieben werden. “Es ist aber möglich, dass die Vollstreckung von italienischen Verwaltungsstrafen in Österreich demnächst Realität wird”, erklärte Pronebner. In Italien selbst können offene Geldstrafen fünf Jahre lang rückwirkend eingefordert werden. “Wer also nicht bezahlt und beim nächsten Italien-Urlaub von der Polizei aufgehalten wird, muss sogar mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen”, sagte die Juristin. Eifrig beim Nachschicken von Strafzetteln aus dem Urlaub seien im Übrigen auch die deutsche und skandinavische Polizei.

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