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Strafverfolgung bei Wildtierkriminalität erleichtert

Wildtiere wie der Seeadler sollen durch den Erlass besser geschützt werden.
Wildtiere wie der Seeadler sollen durch den Erlass besser geschützt werden. ©dpa - Bildfunk (Symbolbild)
Das Justizministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Klimaministerium einen Erlass zur Strafverfolgung bei Wildtierkriminalität beschlossen. Eine schnellere und erleichterte Strafverfolgung soll zum Schutz streng geschützter Wildtiere beitragen.

Mit dem Erlass sollen Ermittlungen beschleunigt und gefährdete Tierarten in Österreich besser geschützt werden. Als Grundlage dienten zwei wissenschaftliche Studien, mit denen das Umweltbundesamt und die Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich beauftragt wurden, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung des Klimaministeriums.

Bereits einzelne Tötungen haben schwerwiegende Folgen für gefährdete Tierarten

Beide Studien kamen zum Ergebnis, dass bei besonders gefährdeten Tierarten bereits eine einzelne Tötung erhebliche Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art haben kann. Dazu gehören beispielsweise die Haselmaus, die europäische Wildkatze, der Seidenreiher und diverse Greifvögel wie Kaiseradler und Seeadler. Bei in geringerem Ausmaß bedrohten Arten wurden in den Studien Schwellenwerte angeführt, ab welcher Anzahl getöteter Tiere erhebliche Auswirkungen gegeben sind.

"Mit dem neuen Erlass stellen wir sicher, dass unsere heimische Tierwelt künftig besser geschützt wird. Deshalb sorgen wir nun dafür, dass künftig jeder einzelne Abschuss von geschützten Tierarten strafrechtliche Konsequenzen haben kann", erläuterte Justizministerin Alma Zadić (Grüne).

Strafverfolgung bei Wildkriminalität soll rascher und effizienter werden

Bisher konnten bei einer rechtswidrigen Tötung einer geschützten Tierart bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen, allerdings nicht, wenn durch die Handlung "eine nur unerhebliche Menge der Exemplare" betroffen war und diese "nur unerhebliche Auswirkungen" auf den Erhaltungszustand der Lebewesen hatte. Der Erlass besagt nun, auf Basis der durchgeführten Studien, dass künftig schon ein Exemplar eine ausreichende Menge im Sinne des Strafrechts sein kann. Außerdem ist es Ziel des Erlasses, eine raschere und effizientere Strafverfolgung bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Tier- und Pflanzenbestandes zu ermöglichen. "Österreich ist mit seinen 68.000 Arten ein Land der Vielfalt, die jedoch in Gefahr ist. Majestätische Greifvögel und andere geschützte Tiere sind immer wieder Opfer von illegalen Abschüssen oder Vergiftungen", so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

BirdLife Österreich sieht "Meilenstein zum Schutz unserer Artenvielfalt"

Laut Zahlen des Umweltverbandes WWF Österreich, wurden seit dem Jahr 2000 mehr als 490 Fälle illegal geschossener, vergifteter oder durch Fallen getöteter Wildtiere erfasst. Der Großteil habe geschützte Greifvögel wie Kaiser- oder Seeadler betroffen. Allerdings seien Säugetiere wie Bären, Luchse oder Wölfe ebenfalls nachweislich gefährdet. "Wer ein streng geschütztes Tier tötet, gefährdet unsere Artenvielfalt. Der Erlass der Justizministerin schafft nun die notwendige Klarheit und ist ein entscheidendes Instrument, um illegale Tötungen von geschützten Tieren konsequent strafrechtlich verfolgen zu können", führte Gewessler weiter aus. "Für einen nachhaltigen und effektiven Kampf gegen Wildtierkriminalität sind klare Vorgaben unumgänglich und wir von BirdLife Österreich begrüßen diesen Schritt als einen wichtigen Meilenstein zum Schutz unserer Artenvielfalt", sagte Gábor Wichmann, der Geschäftsführer der Vogelschutzorganisation.

(APA/Red)

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