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Strafverfahren gegen Polizisten eingestellt

Für jenen Sicherheitswachebeamten, der am 11. Jänner 2004 in der Wiener Innenstadt einen 35-jährigen Lkw-Fahrer erschossen hat, gibt es nun doch keine strafrechtlichen Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat vor wenigen Wochen das Verfahren gegen den Polizisten eingestellt, erklärte Pressesprecher Otto Schneider am Dienstag auf APA-Anfrage: „Es handelt sich in diesem Fall um Nothilfe.“ Eine strafbare Handlung liege damit nicht vor.

Psychischen Ausnahmezustand

Der Lkw-Fahrer, ein gebürtiger Rumäne und als Milchlieferant tätig, dürfte sich zum Zeitpunkt des tödlichen Zwischenfalls in einem psychischen Ausnahmezustand befunden haben. Laut seiner Ehefrau litt er zuletzt unter schizophrenen Schüben und Verfolgungswahn.

Gegen 22.00 Uhr hatte er seiner in Wien-Fünfhaus lebenden Familie erklärt, er werde verfolgt. Der Mann nahm zwei Küchenmesser und ein Spielzeug an sich, setzte sich in seinen Lkw und machte sich auf den Weg in die City.

Dabei krachte er zunächst in einen Pkw und verlor seine Kennzeichentafel. Der Mann ignorierte das Rotlicht einiger Ampeln, kollidierte an der Kreuzung Getreidemarkt-Linke Wienzeile mit einem weiteren Fahrzeug, worauf eine Funkstreife auf den Amokfahrer aufmerksam wurde und die Verfolgung aufnahm.

Überweltigungsversuch scheiterte

In der Augustinerstraße wurde der Lkw zum Halten gebracht, die Beamten versuchten den 35-Jährigen zum Aussteigen zu bewegen. Dieser verschanzte sich jedoch vorerst im Führerhaus, der Versuch, ihn durch die von außen aufgerissene Beifahrertür mit Hilfe von Pfefferspray zu überwältigen, scheiterte.

Der Mann ging schließlich auf einen Polizisten los und machte Anstalten, auf diesen einzustechen, worauf dieser einen Warnschuss abgab. Der Lkw-Fahrer wandte sich einem anderen Beamten zu und wollte auch diesem einen Stich versetzen.

Ein dritter Kollege gab darauf aus einer Entfernung von 10,55 Meter einen gezielten Schuss ab, der den 35-Jährigen im Hüftbereich traf. Das Projektil verletzte Herz und Lunge und trat an der oberen Brusthälfte wieder aus. Der Mann starb noch am Tatort.

Polizist “hatte keine andere Möglichkeit”

„Die Situation war so, dass der Polizist keine andere Möglichkeit mehr gehabt hat als von seiner Dienstwaffe Gebrauch zu machen, um den Angriff auf seinen Kollegen abzuwehren“, stellte dazu nun der Sprecher der Staatsanwaltschaft fest. Die Schussabgabe sei „die wirklich letzte Möglichkeit“ gewesen, meinte Schneider. Der Beamte habe nicht rechtswidrig gehandelt, sondern sich der in diesem Fall gerechtfertigten Verteidigung bedient.

Der Wiener Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), an dessen Erkenntnisse die Anklagebehörde nicht gebunden ist, hatte den Fall anders beurteilt. Dort wurde im vergangenen August die Amtshandlung als rechtswidrig verurteilt.

Notwendigkeit “nicht glaubhaft”

Die Notwendigkeit der Nothilfe „konnte nicht glaubhaft gemacht werden“, hatte der Verhandlungsleiter am Ende des von der Witwe angestrengten Verfahrens erklärt. Den tödlichen Waffengebrauch bezeichnete er „weder als Maß haltend noch als verhältnisgemäß und daher unzulässig“.

Theoretisch hätte die Witwe noch die Möglichkeit, mittels eines Subsidiarantrags die weitere gerichtliche Verfolgung des Todesschützen anzuregen. Eine derartige Bitte um Einleitung einer Voruntersuchung sei bis jetzt aber nicht eingelangt, hieß es im Grauen Haus.

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