AA

Strafverfahren gegen Bombenbastler

In Südtirol wurde ein Strafverfahren gegen jenen verletzten Bombenbastler eingeleitet, der seit der Explosion des selbstgebastelten Sprengsatzes im Krankenhaus liegt.

Gegen den mutmaßlichen oberösterreichischen Bombenbastler in Südtirol, Stefan T., der nach der Explosion eines selbst gebastelten Sprengsatzes seit dem Wochenende in der Innsbrucker Klinik liegt, ist ein Strafverfahren der Innsbrucker Staatsanwaltschaft eingeleitet worden. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Koll am Freitag der APA mit. Eine Entscheidung, ob gegen T. die Untersuchungshaft verhängt wird, sei vorerst aber noch nicht gefallen.

Koll sagte, seine Bozner Kollegen hätten mittlerweile Akten übermittelt. Dadurch sei es nun möglich, das Verfahren zu eröffnen. Eine erste Befragung durch die Polizei sei bereits erfolgt.

Vom behandelnden Arzt des Oberösterreichers hieß es auf APA-Anfrage, T. gehe es „aus medizinischer Sicht sehr gut“. Der Heilungsverlauf der Fingerkuppen verlaufe normal. Aus Sicht des Krankenhauses könne T. am Montag entlassen werden.

Von den italienischen Behörden war zuletzt die gerichtliche Beschlagnahmung der Wohnung von T. verfügt worden. Im Auto des gebürtigen Linzers sei ein weiterer Sprengsatz sowie eine Karte mit eingezeichneten Carabinieri-Kasernen des Burggrafenamtes sichergestellt worden, hieß es.

T. hielt sich mit seiner Lebensgefährtin seit mehreren Jahren in Südtirol auf und war zuletzt in Lana bei Meran wohnhaft. In der Wohnung ereignete sich am vergangenen Wochenende die Explosion, bei der T. zwar schwer verletzt wurde, aber entgegen ersten Meldungen keine Gliedmaßen abgerissen wurden. Die Polizei stellte zunächst fünf Sprengkörper sowie Nazi-Propagandamaterial sicher. Von den Ermittlern wurden Parallelen zu dem vermutlich ebenfalls als Einzeltäter agierenden steirischen Bombenbastler Franz Fuchs hergestellt.

Der Landessekretär der Union für Südtirol, LAbg. Andreas Pöder, vertrat am Freitag die Ansicht, es versuche „irgendjemand“ eine Strategie der politischen Spannung zu konstruieren, unter bewusster oder unbewusster Mitarbeit des Herrn T. selbst. Es dürfe angesichts der vielen Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Fall vermutet werden, dass die Behörden oder bestimmte Kreise der italienischen und österreichischen Staatsgewalt mehr wüssten, als sie sagen wollten oder sagen dürften.

Zu den Ungereimtheiten zähle unter anderem die angebliche Präsenz von Ordnungshütern im Haus, in dem T. gewohnt hatte, die eigenartige spitalärzte Überführung nach Innsbruck, die Tatsache, dass T. bereits durch Chemikalien- und Propagandamaterialbesitz auffällig geworden war – sowie weitere Punkte. Entweder sei T. ein Agent Provokateur eines inn- oder ausländischen Nachrichtendienstes oder er sei von derartigen Kreisen benutzt worden, um aus seinen Aktivitäten politisches Kapital zu schlagen. Der Zeitpunkt (knapp über ein Jahr vor den Landtagswahlen) und die bisweilen recht eigenartigen Umstände im Leben und Handeln des Herrn T., besonders im Zusammenhang mit dem Bombenbasteln und der Explosion seien typisch für gelungene oder auch misslungene Aktionen von nachrichtendienstlichen Organisationen im Zusammenhang mit einer „Strategie der Spannung“.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • Strafverfahren gegen Bombenbastler
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.