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Straflos Flagge zeigen

An Autos Flaggen oder Wappen anzubringen, das ist vor dem Gesetz eine ernste Sache. Für die Zeit der EURO – hier sind sich Rot und Schwarz einig – wird das Beflaggen von Autos aber jetzt extra erlaubt.

Für Unklarheit hat dieser Tage die gesetzliche Regelung rund um das Beflaggen von Autos anlässlich der EURO gesorgt.

Verkehrsminister Werner Faymann (S) beendete am Montag die Diskussion: “Für den Paragraf 54 des Kraftfahrgesetzes, der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen reglementiert, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht gestraft wird”, hieß es in einer Aussendung des Ressorts.

“Natürlich sollen patriotische Fußballfans ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen”, betonte Faymann. “Der Paragraf dient dazu, groben Missbrauch zu verhindern. Während der EURO sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen.”

Das Ministerium prüfe sogar, ob diese Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll.

Platter stimmt zu

“Es wäre völlig absurd, dass österreichische Fans, die eine Fahne im Fahrzeug angebracht haben, von der Polizei bestraft werden,” schaltete sich am Montag auch Innenminister Günther Platter in die Diskussion ein. “Die EURO soll ein Fest für Österreich sein.” Darum begrüße er den Erlass von Verkehrsminister Werner Faymann.

Unabhängig davon könne es Polizisten “zweifellos zugemutet werden”, zu unterscheiden und zu erkennen, ob es sich um ein offizielles oder um ein Fahrzeug eines Fußballfans handelt. Im EURO-Erlass des Innenministeriums sei klar geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei “Gefahr im Verzug” passieren soll.

Der trockene juristische Hintergrund

Hintergrund der Debatte: Der Gesetzgeber unterscheidet im Kraftfahrgesetz zwischen offiziellen Flaggen mit Staatswappen und anderen Fahnen mit Aufschriften z. B. von Fußballclubs. Wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erläuterte, sind eigentlich Fahnen am Fahrzeug nur dann zulässig, sofern sie keine Staatswappen zeigen oder die Verkehrssicherheit gefährden.

Laut Kraftfahrgesetz Paragraf 54 dürfen Flaggen oder Wimpel der Republik Österreich nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter angebracht werden und keinesfalls auf einem Privatauto.

Der ÖAMTC-Jurist hatte im Gespräch mit der APA am Samstag für Fußball-Fans zusammengefasst, worauf man beim Beflaggen seines Fahrzeugs achten müsse: Grundsätzlich nur Fahnen ohne Staatswappen verwenden, der Gebrauch dieser ist auf offizielle Anlässe beschränkt.

Flaggen dürfen das Sichtfeld des Fahrzeuglenkers nicht einschränken und weder die Sicherheit der Insassen, noch anderer Verkehrsteilnehmer beinträchtigen.

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