Ein Senat aus drei Richtern wird sich am 17. Jänner 2017 mit den Strafberufungen am Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen und ein Urteil fällen.
Oberlandesgericht entscheidet am 17. Jänner über Strafen im Fall Leonie
Der Vater der Kleinen wurde in erster Instanz wegen Quälens und Vernachlässigens einer Unmündigen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Erstgericht ging davon aus, dass der Mann das aufgeweckte und lebhafte Mädchen mit Wissen und Duldung seiner Partnerin bis zu zwei Mal monatlich mit “Strafduschen” ruhig gestellt hatte. Bei der letzten war Leonie mindestens fünf Sekunden 60 Grad heißem Wasser ausgesetzt. Sie überlebte die Verbrühungen – rund 15 Prozent der Hautoberfläche waren betroffen – nicht zuletzt deshalb nicht, weil die Eltern sie erst 28 Stunden später ins Spital brachten.
Nichtigkeitsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen
Weil sie nicht früher reagiert hatte, setzte es für die Mutter als Beitragstäterin ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt. An den Schuldsprüchen ist nicht mehr zu rütteln – der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im vergangenen November die dagegen gerichteten Nichtigkeitsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen. Mehr an Strafe können die mittlerweile getrennt lebenden Eltern vom OLG nicht mehr bekommen. Die Staatsanwaltschaft war mit den erstinstanzlichen Entscheidungen einverstanden und verzichtete auf Rechtsmittel, womit keine rechtliche Basis für eine allfällige Strafanhebung mehr gegeben ist.
(APA/Red.)