AA

Strafen für Arbeitgeber von illegal Beschäftigten

EU - Die Strafen für Arbeitgeber im Fall der Beschäftigung illegaler Einwanderer sind in der EU unterschiedlich hoch.

Laut Informationen der EU-Kommission differiert die Höhe einer Verwaltungsstrafe zwischen null und 500.000 Euro. Keine Strafen sind in Großbritannien vorgesehen, Deutschland liegt mit einer halben Million Euro Maximalstrafe an der Spitze. In Österreich liegt die Höchststrafe hier bei 50.000 Euro. Nicht ausgewiesen ist, wie oft überhaupt Strafen für Unternehmer im Fall der illegalen Beschäftigung von Ausländern verhängt wurden bzw. wie oft die Maximalstrafe bezahlt werden musste.

EU-Justizkommissar Franco Frattini hatte am Mittwoch in Brüssel einen Richtlinien-Vorschlag vorgestellt, der vorsieht, dass nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber zu bestrafen ist, wenn er illegale Zuwanderer beschäftigt. Als Präventivmaßnahme sieht der Plan der EU-Kommission vor, dass Arbeitgeber vor der Einstellung nachprüfen müssen, ob die betreffende Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Ist der Arbeitgeber ein Unternehmen, muss er außerdem die zuständige Behörde seines Landes informieren. Einen einheitlichen Strafrahmen in der EU wird es nicht geben, dies sei Ermessenssache der einzelnen Mitgliedsländer, hatte Frattini erklärt.

Nachfolgend die unterschiedlichen Maximalstrafen in der EU für Arbeitgeber für die Beschäftigung Illegaler. Dabei ist zu beachten, dass sich in einigen Ländern der Strafrahmen im Fall einer Wiederholungstat deutlich erhöhen kann.

Haftstrafen für Arbeitgeber möglich

Haftstrafen für Arbeitgeber im Fall der Beschäftigung illegaler Einwanderer sind nach einem Bericht der EU-Kommission in 15 Ländern der Union möglich. Die Höchststrafen betragen in fünf EU-Staaten fünf Jahre, darunter auch Österreich. Irland hat mit theoretisch zehn Jahren den höchstmöglichen Strafrahmen.

Die weiteren Staaten mit maximal fünf Jahren sind Frankreich, Lettland, Rumänien und Spanien. Höchstens vier Jahre gibt es in Finnland, drei Jahre in Deutschland, zwei Jahre in Ungarn und Dänemark.

Bis zu einem Jahr Gefängnis ist in Belgien, den Niederlanden und Italien möglich. Luxemburg und Griechenland haben ihre Obergrenze bei einem halben Jahr eingezogen.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Strafen für Arbeitgeber von illegal Beschäftigten
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen