Strafen bei Sexualstraftaten sollen verschärft werden
Die Begutachtungsfrist läuft sechs Wochen lang. Nach dem Beschluss im Parlament soll die Neuregelung mit 1. Mai 2013 in Kraft treten.
Deutliche Anhebung des Strafrahmens
Konkret sieht die Novelle des Strafgesetzbuchs (StGB) bei Vergewaltigung eine Erhöhung der Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr vor. Bei sexuellem Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person wird die Höchststrafe von fünf auf zehn Jahre angehoben und damit der Vergewaltigung gleichgestellt.
Bei qualifizierter geschlechtlicher Nötigung drohen künftig fünf bis fünfzehn Jahre Haft, bei Tod zehn bis 20 Jahre. Bei besonders schweren Fällen ist die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich. Auch beim schweren sexuellen Missbrauch Unmündiger drohen künftig fünf bis fünfzehn Jahre.
Fußfessel für Sextäter nicht mehr möglich
Zudem müssen Vergewaltiger die Hälfte ihrer Haftstrafe (mindestens drei Monate) abgesessen haben, bevor sie eine Fußfessel beantragen können. Ein Fall wie in Salzburg, wo ein Vergewaltiger seine gesamte Strafe mit Fußfessel verbüßen konnte, würde somit unmöglich.
Anhebung des Mindestalters
Ausgedehnt wird die Altersgrenze bei besonders schwerem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen (von 16 auf 18 Jahre). Mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ist künftig bedroht, wer eine unmündige Person zwingt, einer geschlechtlichen Handlung zuzuschauen.
Vorgesehen ist zudem eine Verschärfung beim “Grooming” (Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über das Internet). Es werden nun auch jene Fälle erfasst, in denen Täter das Vertrauen von Kindern zu gewinnen versuchen, um von ihnen kinderpornografisches Material zu bekommen. Es droht bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen.
Zudem werden mit der vorgeschlagenen Novelle die EU-Richtlinien zur “Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie” und zum Menschenhandel in nationales Recht umgesetzt. (APA)