Strafe für Sophie Karmasin auf zehn Monate bedingt reduziert
 
    
                  
                    Die Strafe für Sophie Karmasin wurde reduziert.
                     ©APA
                  
              
            
        Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung der ehemaligen ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wegen Bestimmung zu wettbewerbsbestimmenden Absprachen bestätigt.
      
      
        Die vom Erstgericht verhängte Strafe wurde allerdings von 15 auf zehn Monate reduziert und zur Gänze bedingt nachgesehen. Das hat ein Fünf-Richterinnen-Senat (Vorsitz: Rudolf Lässig) in einem öffentlichen Gerichtstag im Justizpalast entschieden.
              
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          "Es geht ihr sehr schlecht"
Karmasin war dabei krankheitsbedingt nicht persönlich anwesend. "Sie nimmt Medikamente. Es geht ihr sehr schlecht", entschuldigte Verteidiger Norbert Wess die 57-Jährige. Was genau der früheren ÖVP-Politikerin und einstigen Vertrauten von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz fehlt, sagte ihr Rechtsvertreter nicht. Wess appellierte an die Medienvertreterinnen und -vertreter, die Privatsphäre Karmasins zu wahren und nicht über ihren Gesundheitszustand zu recherchieren bzw. zu berichten.
(APA)
 
                 
                 
                 
                 
                