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Strafe für Hannes Kartnig vom OLG reduziert

Drei Jahre unbedingte Haft für Kartnig - Fußfesselverbot bleibt.
Drei Jahre unbedingte Haft für Kartnig - Fußfesselverbot bleibt. ©APA
Die Strafe für Hannes Kartnig unter anderem wegen versuchten Betrugs ist am Mittwoch im Oberlandesgericht Graz (OLG) auf drei Jahre unbedingte Haft reduziert worden.

Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident war im Vorjahr zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Er hatte dagegen berufen. Das Fußfesselverbot bleibt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Alter kein Milderungsgrund

In seinem Schlusswort betonte Kartnig einmal mehr, wie leid ihm alles tue: “Ich habe niemandem Geld gestohlen. Ich bin am Ende, ich verliere alles. Es tut mir leid, dass ich Sturm das angetan habe”, beteuerte der Ex-Präsident von Sturm Graz. Der Verteidiger führte das Alter des Angeklagten (63) als Milderungsgrund an, doch das Gericht lehnte diese Sichtweise ab.
Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer hatte sich für eine “maßvolle Reduktion der Strafe” ausgesprochen und war auch nicht vehement für ein Fußfesselverbot eingetreten. Doch seitens des Gerichts bleibt der elektronisch überwachte Hausarrest vorläufig aufrecht, nach der Hälfte der Strafe könnte Kartnig neu ansuchen. (APA)
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