Strafe für Eltern nach Krebs-Tod von 14-jähriger Tochter erhöht

Das Landesgericht Klagenfurt hatte die Eltern der 14-Jährigen wegen Quälens oder Vernachlässigens zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Am Mittwoch verlängerte das Oberlandesgericht Graz (OLG) die Strafe nach dem Krebs-Tod des Mädchens auf jeweils 13,5 Monate bedingt, wie das Gericht in einer Pressemitteilung bekanntgab.
Krebs-Tod von 14-Jähriger: Eltern hatten auf Energetiker vertraut
Der Tod des Mädchens aus Kärnten hatte österreichweit für Aufsehen gesorgt. Die 14-Jährige war im Februar 2023 ins Klinikum Graz eingeliefert worden. Das abgemagerte Kind hatte mehrere Tumore im ganzen Körper, die schwere Auswirkungen hatten, unter anderem litt die 14-Jährige an Gelbsucht, sie konnte nicht mehr schlucken und hatte Erstickungsängste, weil einer der Tumore auf die Speise- und Luftröhre drückte. Eine medizinische Behandlung und eine Biopsie waren zuvor abgelehnt worden, stattdessen hatten die Eltern mit ihrer Tochter Energetiker, Handaufleger und schamanische Heiler besucht.
Das Ehepaar hatte seiner krebskranken Tochter "mehrere Monate lang nicht die notwendige medizinische Behandlung zukommen lassen und nicht für die angemessene Aufklärung über ihre Erkrankung, deren Verlauf und Therapiemöglichkeiten gesorgt", hielt das OLG fest. Durch die fehlende medizinische Behandlung habe die 14-Jährige körperliche und seelische Qualen erlitten. Nach dem erstinstanzlichen Urteil vor einem Jahr hatten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.
(APA/Red)