Eine Volksabstimmung über das Rauchverbot könne es erst geben, wenn mehr direkte Demokratie in der Verfassung verankert sei. Und das plane die Regierung erst 2021. Strache: “Wir haben uns im Regierungsprogramm verständigt, dass wir ab 2021 das erste Mal ein Volksinitiativrecht für verbindliche Volksbefragungen umsetzen. So ist es im Regierungsprogramm festgelegt. Und ich freue mich, wenn auch die SPÖ dazu ja sagt. ”
Ob das bedeute, es müsse nach 2021 dann erneut ein Rauchverbots-Volksbegehren geben? Strache antwortet: “Das heißt, wenn es die verfassungsrechtliche Änderung gibt, dann entsteht ein Volksinitativrecht. Wir nehmen aber den Willen den Menschen ernst und wir werden das Ergebnis des Volksbegehrens ernsthaft im Parlament behandeln.”
Kopftuchverbot: Ein Schritt nach dem anderen
Das Kopftuchverbot in Volksschulen ist für den FPÖ-Obmann der erste Schritt. “Sie kennen meine und die Forderung der FPÖ seit Jahren. Dass es vom Kindergarten bis zur Hochschule dieses Verbot geben soll. Jetzt erfolgt eben der erste Schritt dazu.” Und der Zweite? Strache: “Jetzt geht es um den ersten Schritt, bevor man einen zu Ende gebracht hat, soll man nicht den anderen machen. Wir werden ein vernünftiges Gesetz vorschlagen.” Ein Verbot der jüdischen Kippa schloss Strache aus: “Es geht darum, die freie Entwicklung von Mädchen zu garantieren. Es ist in keiner Religion vorgegeben, dass sie sich bis zum 10. Lebensjahr verhüllen.”
Notbremse bei AUVA
Strache zog in der Diskussion um die Unfallversicherung indes die Notbremse. Ob im Zuge einer Abschaffung der AUVA Unfallspitälern geschlossen werden könnten? Strache antwortet so: “Nein, das ist Gegenstand von Verhandlungen mit den Ländern. Es geht nur um eine Optimierung für alle Versicherten.”