Das Gesetz, das die Meinungsfreiheit einschränkt, muss schon in Frage gestellt werden – auch wenn eine geäußerte Meinung eine katastrophale ist, sagte Strache der Presse (Samstag-Ausgabe). Ob er für die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes ist, wollte Strache nicht direkt beantworten, eine geäußerte Meinung könne aber nicht mit einer Gefängnisstrafe enden, meinte er.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil Irvings zu drei Jahren unbedingte Haft müsse natürlich kritisch betrachtet werden. Denn Verbrecher, die Kinder missbrauchen, erhalten oft wesentlich geringere Strafen, erklärte der FP-Chef. Für seine Äußerungen solle Irving keinesfalls ins Gefängnis.
Den Ambitionen von Volksanwalt Ewald Stadler, nach der Nationalratswahl Klubobmann zu werden, erteilte Strache eine Absage. Zum einen hat Stadler kein Interesse angemeldet. Zum anderen ist es natürlich so, dass der Spitzenkandidat der Wahl auch in Folge der Klubobmann sein wird. Wer Spitzenkandidat der FPÖ wird, wisse er noch nicht, beteuerte Strache.