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Stichtag für ÖH-Wahlberechtigung am 8. April

Ab 9. April können Wahlkarten beantragt werden.
Ab 9. April können Wahlkarten beantragt werden. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Um an der ÖH-Wahl im Mai teilnehmen zu können, müssen Studenten bis 8. April inskribiert sein und den ÖH-Beitrag überwiesen haben.

Studenten, die an den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vom 27. bis 29. Mai teilnehmen wollen, müssen bis 8. April inskribiert und ihren ÖH-Beitrag (derzeit 19,70 Euro, Anm.) überwiesen haben. Dieser Stichtag für die Wahlberechtigung liegt genau sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.

ÖH-Wahlen von 27. bis 29. Mai

Der ÖH-Beitrag wird von der jeweiligen Hochschule vorgeschrieben und ist mit den Studiengebühren (falls solche zu entrichten sind) zu bezahlen. Studenten sollten außerdem den Bankweg mit einberechnen. Der Beitrag muss bis zum 8. April eingelangt sein.

Von 9. April bis zum 20. Mai können dann für die bei ÖH-Urnengängen mögliche Briefwahl Wahlkarten beantragt werden – allerdings nur für die Wahlen zu den Hochschulvertretungen und für die Bundesvertretung. Studienvertreter dürfen dagegen nur vor Ort gewählt werden.

(APA/Red)

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