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Stöger will Macht der Länder begrenzen

Während es bei den Lehrern ganz in Richtung Verländerung läuft, bemüht sich Gesundheitsminister Alois Stöger (S), wenigstens bei den Spitälern den Einfluss des Bundes zu stärken.

Mittels eines bundesweit geltenden Krankenanstaltengesetzes und durch Mittelzuweisungen des Bundes nur nach Einhaltung gewisser Kriterien will der Ressortchef die Kosten des Gesundheitssystems in Balance halten und errreichen, dass Angebote an die Patienten bedarfsgerecht erbracht werden. Die Länder hätten künftig deutlich weniger mitzureden.

Bei einem Hintergrundgespräch Dienstagabend verwies Stöger darauf, dass die Kostensteigerungen bei den Spitälern 2008 8,2 Prozent und im Vorjahr plus sechs Prozent betragen hätten und damit deutlich über dem Wirtschaftswachstum gelegen seien. Diese beiden Werte müssten künftig wieder in Balance gebracht werden, und das ohne Leistungseinschränkungen und ohne Standort-Schließungen.

Erreichen will dies der Minister, ohne dies so auszusprechen, über eine Entmachtung der Länder. Die erhalten derzeit die Mittel von Bund und Sozialversicherung zugewiesen, ohne diesen entsprechende Mitsprache einräumen zu müssen. Dabei geht es um enorme Summen. Die Kosten für Spitäler inklusive Reha, Pflege und Kur lagen 2009 bei beachtlichen 15,4 Milliarden Euro.

Und ein großer Teil dieser Mittel kommt nicht von den Ländern. Stöger rechnete vor, dass die Sozialversicherung mit rund 50 Prozent und dann noch der Bund mit etwa 15 Prozent die Hauptlast bei der Finanzierung der Krankenanstalten zu tragen hätten.

Geht es nach dem Gesundheitsminister, sollen die Gelder künftig vernünftiger und patientenorientierter eingesetzt werden. Konkret sollten die Mittel des Bundes und ein guter Teil der Sozialversicherungszahlungen in einem Steuerungsfonds im Rahmen der Bundesgesundheitsagentur gebündelt werden. Die hier gelagerten Gelder würden dann nach noch festzulegenden Finanzzielen und Kennzahlen überwiesen.

Das bedeutet, es wäre wohl nicht mehr möglich, dass innerhalb von wenigen Kilometern zwei Kleinspitäler jeweils eine Geburtenstation betreiben, die nicht voll ausgelastet wird. Mittel würden nur dann fließen, wenn sich etwa das eine Krankenhaus auf die Gynäkologie spezialisiert und das zweite auf ein anderes in der Region nachgefragtes Fachgebiet.

Mit dem bundesweit geltenden Krankenanstaltengesetz wiederum will Stöger das derzeitige Gesetzeswirrwarr beseitigen. Denn aktuell gibt es nicht weniger als zehn Gesetze für die Spitäler, eines in jedem Land und dazu noch eines des Bundes. Würde nur noch ein Gesetz gelten, ergäben sich bundeseinheitliche Standards etwa bei den Kosten für Ärzte oder für stationäre Behandlungen. Derzeit gibt es hier zwischen einzelnen Ländern Unterschiede von bis zu 20 Prozent.

Den Ländern bliebe dann nur noch die Vollziehung. Sie könnten etwa entscheiden, an welchem Ort ein nachgefragtes Reha-Zentrum hingebaut wird, aber nicht, dass ohne entsprechenden Bedarf gleich zwei entsprechende Einrichtungen in 20 Kilometern Entfernung hingestellt werden – es sei denn, das Land wollte das aus seinen eigenen Beiträgen finanzieren.

Immer wieder tauchte in der Vergangenheit auch das Problem auf, dass Versuche der Politik, einzelne Abteilungen in Spitälern wegen fehlender Auslastung zu schließen, nach Protesten aufgegeben wurden – der prominenteste Fall in jüngster Zeit war die Chirurgie in Bad Aussee. Als Gegenmittel setzt hier Stöger auf Transparenz. So sollen die Spitäler bekanntgeben müssen, wie oft sie z.B. eine bestimmte Operation durchführen. Zu erwarten ist, dass die Begeisterung eines Patienten für eine Knie-Operation in der Heimatgemeinde schnell schrumpft, wenn er sieht, dass an der entsprechenden Abteilung vielleicht nur alle zwei Monate ein solcher chirurgischer Eingriff vorgenommen wird.

Standort-Schließungen plant Stöger übrigens keine. Von Umwidmungen innerhalb der Krankenanstalten geht der Gesundheitsminister aber aus. Und bei Neubauten will er sicherstellen, dass die Einrichtungen sinnvoll auf die Bedürfnisse der Region abgestimmt sind, auch unter Einbeziehung des niedergelassenen Bereichs. Unter Qualitätsverbesserung versteht der Minister etwa, dass Pflegeheime an Spitäler angebaut werden, damit für die Bewohner eine medizinische Betreuung im Bedarfsfall rasch gewährleistet ist.

Der Zeitrahmen für die Umsetzung der Reform ist eng mit dem nächsten Finanzausgleich verbunden, der ab 2014 wirksam sein soll. Zwischen Ende 2012 und Mitte 2013 erhofft sich Stöger ein Ergebnis mit den Ländern, mit denen man bisher zumindest noch nicht in detaillierte Gespräche eingetreten ist. Ein konkretes Einsparungsvolumen nannte der Minister übrigens nicht, er glaubt aber, dass durch Verwaltungsvereinfachungen doch einiges zusammenkommen würde.

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