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Steuerreform - Wirtschaftstreuhänder für 13./14. für Unternehmer

Nach der Wirtschaftskammer deponierte am Dienstag auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Forderung nach einem steuerbegünstigten 13. und 14. Gehalt auch für Unternehmer.

Bei der Präsentation des “Steuerreform-Memorandums 2008” plädierten Präsident Klaus Hübner und Steuerexperte Karl Bruckner überdies für ein deutlich höheres Volumen der Steuerreform als es die Regierung mit 2,7 Mrd. Euro vorschlägt. Zwischen 4,5 und fünf Mrd. Euro Entlastungen sollte die Steuerreform bringen, mit einem Schwerpunkt von 3,5 Mrd. Euro beim Einkommenssteuertarif, meinte Hübner. Vor allem den Mittelstand – den er zwischen 16.000 und 55.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen ansiedelt – will man entlastet haben. Zwischen 800 und 1.000 Euro sollten diese Einkommensbezieher jährlich lukrieren können.

“Nicht kleckern, sondern klotzen” sei angesichts der drohenden Abschwächung der Konjunktur geboten, meinte Bruckner. Hübner warnte vor Abwanderungen angesichts der in Zentral- und Osteuropa durchgehend geringeren Steuersätze. Probleme bei der Finanzierung sieht Hübner nicht: Denn zu 20 Prozent würde sich die Reform selbst finanzieren, durch die höheren Steuern, die durch den angekurbelten Konsum anfallen. Und eine Mrd. Euro könne man in den nächsten zwei Jahren durch eine Verwaltungsreform einsparen.

Konkret plädierte Hübner für eine Tarifsenkung, in der ersten Stufe von 38,33 auf 33, in der zweiten von 43,6 auf 40 Prozent. Außerdem will er die Grenze für höchste Tarifstufe von 51.000 auf 80.000 Euro Jahreseinkommen anheben, als Ausgleich für die Inflation. Die kalte Progression sollte durch eine gesetzlich verankerte Valorisierung der Tarifstufen beseitigt werden.

Unter das Motto “Gleichstellung von selbstständigem und unselbstständigem Einkommen” stellte Hübner die Forderung nach einer Sechstelbegünstigung – also sechs Prozent Steuer für das 13. und 14. Gehalt – auch für Selbstständige. “Massiv unqualifiziert” äußerte sich aus Hübners Sicht der ÖGB, der dies mit dem Argument ablehnte, dass umgekehrt auch Unselbstständige in den Genuss der Abschreibung kommen müssten.

Bruckner deponierte Forderungen für Unternehmen: 0,5 Mrd. Entlastung durch die Abschaffung der einprozentigen Gesellschaftssteuer (die jährlich 50 bis 100 Mio. Euro bringt) und der Rechtsgeschäftsgebühren (Kredit- und Mietverträge), weitere 0,5 Mrd. durch die Senkung der Lohnnebenkosten für KMU (mittels Freibeträgen). Außerdem verlangte Bruckner einen Zinsabzug für das Einkommen zur weiteren Eigenkapitalstärkung.

Eigentlich, bekräftigte Hübner, wären die Wirtschaftstreuhänder aber für die Anfang April vorgestellte “Radikalreform” mit Einführung der Flat Tax.

Der Kammer-Präsident zeigte auch sein Unverständnis dafür, dass die Wirtschaftstreuhänder – anders als in früheren Jahren – nicht in der aktuellen Steuerreformkommission vertreten sind. Sein Kollege Bruckner, Fachsenatsvorsitzender in der Kammer, sei “einer der wichtigsten Experten” im Land und könnte wie kein anderer die Anwenderseite einbringen, betonte Hübner.

Die von der Regierung geplante Vermögenszuwachssteuer lehnen die Wirtschaftstreuhänder nicht völlig ab. Von der Steuersystematik und der Steuergerechtigkeit her könnte man “grundsätzlich Ja” sagen, erklärte Bruckner. Aber sie müsste auf Kapitalvermögen begrenzt und gleichzeitig ein Gewinn-/Verlustausgleich eingeführt werden.

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