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Steuerreform: Regierung verringert Einkommenssteuer in 2. und 3. Stufe

Die Regierung sorgt für eine Änderung bei der Einkommenssteuer in der 2. und 3. Stufe.
Die Regierung sorgt für eine Änderung bei der Einkommenssteuer in der 2. und 3. Stufe. ©APA/HERBERT NEUBAUER (Symbolbild)
Die Regierung verringert über den Weg der Steuerreform die Lohn- und Einkommenssteuer in der zweiten und dritten Stufe.

Ab Juli 2022 wird der Steuersatz in der zweiten Stufe von 35 auf 30 Prozent und ab Juli 2023 in der dritten Stufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Weiters kündigt die Regierung zur Entlastung des Mittelstandes eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge und eine Erhöhung des Familienbonus an.

Steuerreform: 30 statt 35 Prozent in zweiter Stufe

Wie bisher bleiben Jahreseinkommen bis 11.000 Euro steuerfrei. Für Einkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro wurde der Steuersatz bereits im Vorjahr von 25 auf 20 Prozent gesenkt, daran ändert sich nun auch nichts. In der zweiten Stufe für Einkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro wird ab Juli 2022 der Steuersatz von 35 auf 30 Prozent gesenkt. Das entlastet Menschen mit einem Einkommen bis zu einer Höhe von rund 2.590 Euro im Monat und soll bei diesem Einkommen bis zu 650 Euro Entlastung pro Jahr bringen. In der dritten Stufe für Einkommen zwischen 31.000 und 60.000 Euro wird der Steuersatz ab Juli 2023 von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Das soll laut Regierung eine maximale Entlastung von bis zu 580 Euro jährlich bringen. Das betrifft Einkommen bis zu einer Höhe von rund 5.000 Euro im Monat. Unverändert bleiben die Steuerstufen für die höheren Einkommen. Für Einkommensteile zwischen 60.000 und 90.000 Euro zahlt man weiterhin 48 Prozent Steuer, zwischen 90.000 und einer Million 50 Prozent und darüber bleibt der Spitzensteuersatz bei 55 Prozent.

Plus bei Familienbonus

Der Familienbonus wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Jemand der 2.500 Brutto im Monat verdient und zwei Kinder hat, zahlt damit keine Steuern mehr. Außerdem sollen Alleinerzieherinnen mit niedrigem Einkommen mehr vom Kinderbonus profitieren. Alleinerzieherinnen mit einem Einkommen bis zu 12.000 Euro pro Jahr erhalten einen Kinderbonus von 450 Euro pro Kind statt bisher 250 Euro. Außerdem wird auch der Bezieherkreis erweitert. Künftig sind auch jene Familien bezugsberechtigt, in denen beide Partner arbeiten und beide jeweils mehr als 6.000 Euro aber unter 12.000 Euro verdienen.

Krankenversicherungsbeiträge werden hinuntergedrückt

Gesenkt werden die Krankenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen ab Juli 2022, beginnend mit 1,7 Prozentpunkten. Bis zu einem Einkommen von 2.600 Euro Brutto wird es eine langsam einschleifende Senkung der Beiträge geben. Davon profitieren laut Regierungsangaben 2,3 Millionen Arbeitnehmer und 1,6 Millionen Pensionisten.

Eingeführt wird auch ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell, mit dem Arbeitnehmer mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Gewinn ihres Unternehmens profitieren können.

(APA/Red)

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