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Steuerreform: Leistung bringt endlich mehr Geld

Mit 1.1.2016 tritt die Steuerreform in Kraft. Die wichtigsten Punkte sind hier in Form von Beispielen angeführt. Ihre persönliche Ersparnis können Sie auf www.entlastung.at berechnen.

Arbeitnehmer/innen entlasten
Robert Wagner verdient als Angestellter monatlich 3.500 € brutto. Mit der Steuerreform und der damit verbundenen Tarifsenkung des Eingangssteuersatzes von 36,5 Prozent auf 25 Prozent werden alle lohn- und einkommensteuerzahlenden Personen spürbar entlastet, unabhängig davon, in welcher Progressionsstufe sie sich befinden. Anstatt der bisher geltenden drei Tarifstufen gibt es künftig sechs Tarifstufen. Dadurch ergibt sich eine Abflachung der Progression. Robert bleibt so jährlich mehr im Börsel. Außerdem wird der Arbeitnehmerabsetzbetrag in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und auf 400 Euro erhöht. Davon profitiert Robert ebenso. In Summe erspart er sich durch die Neuerungen der Steuerreform 1.481,46 €, das sind monatlich 123,73 €. Darüber hinaus hat er wie bisher die Möglichkeit, im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung – am besten über FinanzOnline – von den Absetzmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

Mehr Leistungen für Familien
Oliver und Claudia Schnabl sind seit 5 Jahren verheiratet und haben Zwillinge. Er arbeitet in einem kleinen Unternehmen und kommt mit seinem Gehalt von 2.400 € brutto für die Familie auf. Sie behält mit einer geringen Teilzeitbeschäftigung als Physiotherapeutin Anschluss bei ihrem Arbeitgeber und verdient damit 800 € brutto. Lilli und Sophia, 2 Jahre, werden in dieser Zeit im Kindergarten betreut – Kostenpunkt 250 € monatlich. Durch die Tarifsenkung und die Berücksichtigung des erhöhten Kinderfreibetrages, bei Familie Schnabl in der Höhe von 440 € pro Kind (bis 2015 220 €), wird Oliver im Zuge der Steuerreform jährlich mit rund 1.048,62 € entla- stet. Claudia spart jährlich durch Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Wege der Arbeitnehmerveranlagung 290 €. Der Kinderfreibetrag und auch die Kinderbetreuungskosten werden in der Arbeitnehmerveranlagung für den Partner mit dem höheren Einkommen beantragt, da sie dort eine höhere steuerliche Auswirkung haben. Die Jungfamilie Schnabl hat so durch die Steuerreform einen jährlichen Steuervorteil von insgesamt
1.338,62 €.

Auch Senioren profitieren
Harald und Hertha Gruber sind beide bereits in Pension. Er erhält monatlich 2.000 € brutto, sie 750 € brutto. Pensionistinnen und Pensionisten, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen, hatten bis- her keinen Anspruch auf die sogenannte “Negativsteuer”. Für das Jahr 2015 können sie von einer Sozialversicherungserstattung (bisher Negativsteuer) im Ausmaß von maximal 55 € pro Jahr profitieren. Ab dem Jahr 2016 können sie bis zu maximal 110 € rückerstattet bekommen. Auch für Harald und Hertha rechnet sich das: Hertha wird jährlich im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung entlastet, Harald erspart sich durch die Tarifsenkung 875,76 € jährlich. Außerdem wird für das Jahr 2016 erstmals eine automatische Arbeitnehmerveranlagung für Hertha durchgeführt. Ab 2017 sollen zusätzlich die Daten von externen Organisationen, an die Harald und Hertha spenden, elektronisch übermittelt und berücksichtigt werden.

Ein Plus für Alleinerzieher/innen
Johanna Bauer zieht ihre mittlerweile achtjährige Tochter Lisa alleine auf. Ihre Anstellung im Büro muss sie da- her Vollzeit wahrnehmen und verdient so 2.200 € brutto pro Monat. Für den Hort, den Lisa nachmittags zu Schulzeiten besucht, bezahlt Johanna monatlich 180 €. Lisa nimmt in den Sommerferien an zahlreichen Aktivitäten teil, da sich Johanna nicht durchgehend so lange frei nehmen kann. Das Ferienlager des Sport- vereins und der Englischkurs, für die Johanna ihre Tochter angemeldet hat, schlagen mit 750 € zu Buche. Im Zuge der Steuerreform wird Johanna durch die Tarifsenkung und die Berücksichtigung des er- höhten Kinderfreibetrages in der Höhe von 440 € (bis 2015 220 €) jährlich mit 955,42 € entlastet. Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten werden die Ersparnis noch erhöhen. Diese und auch der Kinderfreibetrag werden über die Arbeitnehmerveranlagung beantragt und werden so steuerlich wirksam.

Entlastung für Familien
Bernhard und Agatha Koch sind verheiratet und haben 2 Kinder. Er arbeitet in einem mittelgroßen Unternehmen und kommt mit seinem Gehalt von 4.200 € brutto für die Familie auf. Sie behält mit einer geringen Teilzeitbeschäftigung Anschluss bei ihrem Arbeitgeber und verdient damit 700 € brutto. Alexander, 4 Jahre, und Philippa, 2, werden in dieser Zeit im Kindergarten betreut – Kostenpunkt 250 € monatlich. Durch die Tarifsenkung und die Berücksichtigung des erhöhten Kinderfreibetrages, bei Familie Koch in der Höhe von 440 € pro Kind (bis 2015 220 €), wird Bernhard im Zuge der Steuerreform jährlich mit rund 1.734,35 € entlastet. Agatha spart jährlich durch Rückerstattung von Sozialversicherungs- beiträgen im Wege der Arbeitnehmerveranlagung 290 €. Der Kinderfreibetrag und auch die Kinderbetreuungskosten werden in der Arbeitnehmerveranlagung für den Partner mit dem höheren Einkommen beantragt, da sie dort eine höhere steuerliche Auswirkung haben. Familie Koch hat so durch die Steuerre- form einen jährlichen Steuervor- teil von mind. 2.024,35 €.

Ihre persönliche Entlastung können Sie auf www.entlastung.at berechnen.

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