Für den Normalbürger wohl am Interessantesten sind die Änderungen bei den Steuertarifen. Steuerpflicht beginnt künftig erst bei einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro an (entspricht einem Bruttoeinkommen von rund 17.000 Euro), bisher lag der Mindestwert bei 10.000 Euro (=ungefähr 15.800 Euro). Der unterste Steuertarif bei Einkommensteilen bis 25.000 Euro (Bemessungsgrundlage) sinkt von 38,33 auf 36,5 Prozent. Der mittlere Tarif fällt von 43,6 auf 43,21 Prozent. Dieser gilt nunmehr bis zu Einkommensteilen von 60.000 Euro, da der (unveränderte) Spitzensteuersatz von 50 Prozent künftig erst ab diesem Betrag und nicht wie bisher ab 50.000 Euro wirksam wird.
Selbstständige werden durch eine deutliche Erhöhung der Freibeträge auf Gewinne entlastet – diese steigen von zehn auf 13 Prozent und werden auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Das heißt: Alle Gewerbetreibenden, Ein-Mann- Unternehmen und Selbstständige werden zusätzlich entlastet. Die Maximal-Ersparnis liegt bei 1.950 Euro. Zusätzlich kann bei Gewinnen bis 30.000 Euro der Freibetrag künftig auch dann lukriert werden, wenn er nicht wieder investiert wird. Ferner wird die Kirchensteuerabsetzbarkeit von 100 auf 200 Euro erhöht.
Die Verschrottungsprämie soll den Autohandel ankurbeln. Die Prämie für die Verschrottung inklusive anschließendem Neukauf beträgt 1.500 Euro. Der Altwagen muss mindestens 13 Jahre alt und noch fahrtüchtig sein. Der Neuwagen muss mindestens die Euro 4-Norm erfüllen. Die Prämie wird bis Jahresende gelten, es sei denn, die budgetierten 22,5 Millionen wären früher verbraucht. Die Hälfte der Kosten werden von der Autobranche getragen.