AA

Steuerreform - Auch Freigrenze für Pensionisten angehoben

Im Zuge der Steuerreform ist auch die Steuerfreigrenze für Pensionisten angehoben worden. Die Steuerpflicht beginnt laut Angaben des Finanzministeriums künftig bei einem Jahresbruttobezug von 14.944 Euro statt wie bisher bei rund 13.650 Euro.

Für Pensionisten gelten aufgrund der unterschiedlichen Sozialversicherungsbeiträge andere Beträge als für unselbstständige Beschäftigte.

Bisher zahlten Pensionisten bis zu einem Monatseinkommen von 975 Euro keine Steuer, diese Grenze wurde nun rückwirkend per 1. Jänner 2009 auf 1.067 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind die Bruttogehälter steuerfrei. Bei unselbstständig Beschäftigten beläuft sich die Grenze auf 16.871 Euro für Angestellte und 16.897 Euro für Arbeiter.

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Steuerreform - Auch Freigrenze für Pensionisten angehoben
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen