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Steuern: Expertenpapier mit vielen Differenzen

Schieder und Schelling wird Papier übergeben
Schieder und Schelling wird Papier übergeben
Die Experten der Steuerreform-Kommission haben ihre Arbeit abgeschlossen - in ihrem Bericht legen sie einige Vorschläge im Konsens vor, in zahlreichen Fragen sind sich die von SPÖ und ÖVP nominierten Fachleute jedoch uneinig. Übergeben wird der Bericht am Dienstag an Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder.


Das Papier soll als Basis für die politischen Verhandlungen dienen, die unter Federführung von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Mittwochnachmittag starten. Ziel ist ein Beschluss im Ministerrat am 17. März und im Parlament bis Mitte 2015.

Einig sind sich die beiden Koalitionsparteien in der Absicht, den Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent zu senken, wie dem 211 Seiten starken Expertenpapier zu entnehmen ist. Unterschiedlich ausgestaltet sind dann aber schon die Tarifstufen. Die SPÖ will den Spitzensteuersatz statt derzeit ab 60.000 künftig ab 80.000 Euro greifen lassen, die ÖVP ab 100.000 Euro. Das Volumen der Tarifreform setzt die SPÖ mit 5,9 Mrd., die ÖVP mit 3,6 Mrd. Euro an.

Dazu wollen beide Seiten die Familien steuerlich entlasten, wobei alle von ÖVP-Seite eingelangten Vorschläge sich auf 1,1 Mrd. Euro summieren, die SPÖ-Vorschläge machen 150 Mio. Euro aus. Die ÖVP-Experten wollen die Familienbeihilfe, den Kinderabsetzbetrag und den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag in einer “Familienbeihilfe neu” zusammenführen. Der Kinderfreibetrag soll von 220 auf 2.200 Euro pro Jahr erhöht werden. Die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten soll bis zum Ende der Schulpflicht ausgedehnt werden. Die SPÖ-Experten schlagen einen “Kinderbildungsbonus” vor. Eltern sollen bis zu 1.600 Euro pro Jahr und Kind absetzen können bzw. als Negativsteuer ausbezahlt bekommen.

Einig sind sich rote und schwarze Experten, dass das Steuersystem einfacher und etliche Ausnahmen gestrichen werden sollen. So soll die steuerliche Begünstigung der ersten zehn Überstunden abgeschafft werden, weil sie “falsche Anreize” schaffe. Als “nicht mehr zeitgemäß” wird auch der Landarbeiterfreibetrag gesehen. Aus Gerechtigkeitsgründen in Frage gestellt wird das Werbungskostenpauschale für einige Berufsgruppen. Auch die Absetzbarkeit von Spenden soll nach übereinstimmender Ansicht der Experten überprüft werden. Abgeschafft soll die Mietzinsbeihilfe werden, weil sie “sehr verwaltungsintensiv” sei.

Für Pendler schlagen die Experten eine Zusammenfassung von großem und kleinem Pendlerpauschale sowie des Pendlereuro vor. Die Pendlerförderung soll zwischen Bund und Ländern harmonisiert werden. Zur Attraktivierung des Jobticket wird eine “Öko/Öffi-Prämie” vorgeschlagen, mit der der Arbeitgeber ähnlich wie bei der Forschungsprämie 10 Prozent der Kosten für das Jobticket als Prämie bekommen könnte. Die private Nutzung von Firmen-Pkw soll verteuert werden – die Höhe des Sachbezuges soll von 1,5 Prozent des Anschaffungswertes auf zumindest 2 Prozent erhöht werden. Schadstoffarme Autos sollen aber begünstigt werden.

Um den Zuzug von Wissenschaftern und Forschern zu fördern, soll neben den bestehenden Begünstigungen ein pauschaler “Zuzugsfreibetrag” vorgesehen werden.

Zur Förderung der Wirtschaft schlagen die ÖVP-Experten der Steuerreform-Kommission eine Senkung der Lohnnebenkosten vor. Konkret treten sie dafür ein, den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 4,5 in zwei Etappen bis 2018 auf 3 Prozent der Lohnsumme zu senken. Den Dienstgeberbeitrag zur Unfallversicherung will die ÖVP von 1,3 auf 1,0 Prozent reduzieren.

Für die SPÖ-Experten kommt das nur in Frage, wenn in die Berechnungsbasis beim FLAF neben der Lohn- und Gehaltssumme auch Gewinne, Zinserträge sowie Mieten einbezogen werden. Eine solche Wertschöpfungsabgabe wird aber wiederum von ÖVP-Seite abgelehnt. Abschaffen will die ÖVP in einem zweiten Schritt ab 2018 sogenannte Bagatell-Steuern wie die Flugabgabe (110 Mio.), die Schaumweinsteuer (35 Mio.) und die Werbeabgabe (110 Mio. Euro).

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