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Steuerentlastung: Jetzt bekommen Pensionisten ihr Geld

Pensionisten in Österreich bekommen den Steuerausgleich nachträglich ausbezahlt.
Pensionisten in Österreich bekommen den Steuerausgleich nachträglich ausbezahlt. ©APA/BARBARA GINDL
Für Pensionsiten gab es in den ersten Monaten keine Steuersenkung, da die Regierung die Steuerreform mit Anfang 2022 beschlossen hatte und die Kundgebung im Februar erfolgte. Nun wird die Steuerentlastung gezahlt.
Steuerreform 2022: Maßnahmen im Detail

Im Rahmen einer sogenannten Aufrollung wird die von Jänner bis inklusive April zu viel bezahlte Lohnsteuer nunmehr Anfang Mai zurückbezahlt.

Pensionisten bekommen Steuerentlastung nachträglich

Mit der Mai-Pension erfolgt dann die laufende Berücksichtigung des Mischsteuersatzes. Darüber informierten am Mittwoch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und der Pensionistenverband.

Ökosoziale Steuerreform: Herabsetzung der Lohnsteuer

Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde die Herabsetzung der Lohn- und Einkommenssteuer in der zweiten Tarifstufe von 35 auf 30 Prozent mit 1. Juli beschlossen. Für das gesamte Jahr 2022 - ab 1. Jänner - ist jedoch ein Mischsteuersatz von 32,5 Prozent vorgesehen. Da die Kundmachung im Bundesgesetzblatt erst am 14. Februar erfolgte, konnte die PVA diesen Mischsteuersatz bei der Berechnung der Pensionen für die ersten Monate des Jahres noch nicht berücksichtigen.

Steuerreform: Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages

Die in der Steuerreform ebenfalls - ab 1. Jänner - beschlossene Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages (von 600 auf 825 Euro) und des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages (von 964 auf 1.214 Euro) wird ebenso im Rahmen dieser Aufrollung berücksichtigt.

Erhöhung des "Familienbonus Plus": Keine rückwirkende Aufrollung

Bei der Erhöhung des "Familienbonus Plus" wird es keine rückwirkende Aufrollung geben. Diese Erhöhung wird für betroffene Pensionisten ab der Auszahlung der Juli-Pension laufend zur Anwendung kommen, teilte die PVA mit.

Teuerungsausgleich von 150 Euro wird mit April-Pension ausbezahlt

Der vorgesehene Teuerungsausgleich von 150 Euro für Personen, die im Februar 2022 einen Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatten, wird mit der April-Pension, also am 29. April 2022, ausbezahlt. Der Teuerungsausgleich gilt nicht als Pensionsbestandteil oder als Nettoeinkommen im Sinne des § 292 Abs. 3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Die Zahlung unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Krankenversicherung sowie der Einkommenssteuerpflicht und ist zudem unpfändbar.

Pensionistenverband: Nachzahlung löse Teuerungskrise nicht

Pensionistenverbands-Generalsekretär Andreas Wohlmuth dankte der PVA für die arbeitsintensive Abwicklung des durch die verspäteten Beschlüsse angefallenen Mehraufwands. Für den Pensionistenverband löst diese Nachzahlung aber nicht die Teuerungskrise. "Die Energiepreise, die Lebensmittel und das Wohnen sind derart gestiegen und teuer geworden, dass es dringend weitere Maßnahmen braucht. Der Pensionistenverband hat in diesem Zusammenhang ein Vorziehen der nächstjährigen Pensionsanpassung auf bereits heuer gefordert", so Wohlmuth.

(APA/Red)

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