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Steuerbescheid schon bekommen? Warum sich der kostenlose AK Steuerservice trotzdem lohnt!

©(Foto: AK)
Vielleicht hast du bereits eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung erhalten – also eine automatische Gutschrift vom Finanzamt. So ergeht es vielen: 2022 waren mehr als 1,6 Millionen der rund fünf Millionen Veranlagungen in Österreich so genannte „Antragslose“ – das ist fast jede dritte Arbeitnehmerveranlagung!

Geld vom Finanzamt, ohne etwas tun zu müssen – klingt gut? Ja, aber: Nicht immer wird dabei alles berücksichtigt, was dir zusteht. Homeoffice, Pendlerpauschale, Kirchenbeitrag, Familienbonus – das kann leicht untergehen. Genau hier kommen die Steuerprofis der AK ins Spiel.

Denn auch wenn du bereits eine automatische Gutschrift vom Finanzamt erhalten hast, kann sich ein Termin bei den AK Steuerprofis noch lohnen. Denn die Expert:innen der AK Vorarlberg holen oft mehr raus, als das Finanzamt automatisch berechnet. Und das kostenlos. Achtung: Einen Einspruch gegen deinen Steuerbescheid musst du dafür nicht einlegen. Es genügt, einen Termin beim kostenlosen AK Steuerservice auszumachen.

Später Termin? Kein Problem!
Es ist kein zeitnaher Termin frei? AK Steuerexpertin Eva-Maria Düringer beruhigt: „Auch ein Termin im August oder danach ist völlig in Ordnung. Es geht nichts verloren.“

Mehr holen, weniger Stress
Du musst also nicht hetzen. Lehn dich zurück, vereinbare entspannt einen Termin – und lass deine Arbeitnehmerveranlagung mit dem kostenlosen AK Steuerservice einfach online von den AK Expert:innen erledigen. Ohne Aufwand. Ohne Risiko.

Jetzt direkt einen Termin beim kostenlosen AK Steuerservice vereinbaren!

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