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Steuerausgleich: Babysitter brauchen längere Kurse

Babysitter müssen künftig einen Kurs von 35 Stunden nachweisen.
Babysitter müssen künftig einen Kurs von 35 Stunden nachweisen. ©dpa/Wolfram Steinberg
Haben Eltern eine "pädagogisch qualifizierte Person" für die Betreuung ihrer Kinder engagiert, so können sie sich jährlich bis zu 2.300 Euro pro Kind über den Steuerausgleich zurückholen. Die Regeln dafür haben sich allerdings geändert.

Hat für Omas, Opas oder Au-Pairs bisher ein achtstündiger Babysitter-Kurs gereicht, so muss man seit Jahresanfang 35 Stunden nachweisen, um die Kriterien zu erfüllen, warnen Kursanbieter. Von der Änderung der Lohnsteuerrichtlinien hätten viele Eltern “nichts mitbekommen”, betonte etwa Jürgen Heissenberger vom Verein abc-Kinderbetreuung. Er empfiehlt Betreuungspersonen, bis 31. Dezember ihre Ausbildung aufzustocken. Denn nur so gilt sie in einer Übergangsregelung für das gesamte Jahr 2017 rückwirkend. Der Online-Kurs von abc-Kinderbetreuung könne in nur drei Tagen abgeschlossen werden, bereits absolvierte Stunden werden angerechnet.

Verein Elternwerkstatt bietet Kurse an

Kurse an Ort und Stelle bietet zum Beispiel der Verein Elternwerkstatt an. “Wir haben alle, die bei uns die Ausbildung gemacht haben, angeschrieben, dass sie jetzt aufstocken müssen. Viele waren überrascht und wenig erfreut”, sagte die Vereinsobfrau Veronika Lippert. An der längeren Ausbildung führe jedoch kein Weg vorbei.

Grundsätzlich darf das betreffende Kind für die steuerliche Absetzbarkeit zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht zehn Jahre alt sein. Die Betreuung muss in einer privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder eben durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen.

Kein großes Interesse an Babyfit-Kursen

Daniel Kaspar vom Österreichischen Jugendrotkreuz glaubt nicht, dass viele Eltern die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung nutzen. Weil der Babyfit-Kurs des Roten Kreuzes bisher nur 32 Stunden umfasste, gibt es als Übergang gratis ein dreistündiges E-Learning-Modul. Das Interesse daran sei jedoch sehr gering. “Scheinbar brauchen nur wenige Babysitter den Nachweis für die steuerliche Abschreibung”, meinte Kaspar. Dazu kommt, dass die meisten Teilnehmer der Babyfit-Kurse Schüler sind. Sie gelten erst ab dem 18. Geburtstag als “pädagogisch qualifizierte Personen” gemäß den geänderten Lohnsteuerrichtlinien.

APA/Red.

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