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Steueraffäre um Nitsch: Privatklage gegen Ehefrau abgewiesen

Die Klage gegen die Ehefrau von Hermann Nitsch wurde nun abgewiesen.
Die Klage gegen die Ehefrau von Hermann Nitsch wurde nun abgewiesen. ©APA
Im Fall der Steueraffäre um Hermann Nitsch hat das Korneuburger Gericht nun die Privatklage einer Exmitarbeiterin wegen Ruf- und Kreditschädigung gegen die Ehefrau des Künstlers abgewiesen. Laut Medienberichten hätte die Klägerin nach Ansicht des Richters allenfalls eine Gegendarstellung einfordern können.
Anzeige gegen Nitsch-Ehefrau
Steuerfahndung nach Einbruch
Einbruch bei dem Künstler

Rita Nitsch hatte in einem Schreiben an die Mitglieder und Freunde des Vereins zur Förderung des O.M. Theaters vor dem traditionellen Pfingstfest des Künstlers den “großen Diebstahl 2013” beklagt, wodurch das geplante Sechs-Tage-Spiel um zwei Jahre verschoben werden müsse.

“Leider” seien sie und der Künstler von einer ehemaligen Mitarbeiterin zusammen mit einem Detektiv, “den wir mit der Klärung des Diebstahls beauftragt hatten”, beim Finanzamt angezeigt worden, hieß es weiter. “Eine Aussage oder Anzeige beim Finanzamt ist nichts Verwerfliches und kann keine üble Nachrede sein”, meinte der Richter laut dem Bericht.

Privatklage gegen Nitsch-Ehefrau abgewiesen

Das Ehepaar war nach einem Einbruch mit einem Schaden von rund 500.000 Euro in sein Weinviertler Schloss Prinzendorf ins Visier der Steuerbehörde geraten. Von Schwarzgeldeinnahmen – Bilderverkäufen “ab Hof” ohne Rechnung – war die Rede. Die Korneuburger Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung ein. Die Erhebungen sind laut der Wochenzeitung noch im Gange.

(APA/Red)

 

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