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Österreichische Lösung für Österreich bei Uni-Quoten

Im Streit um die Quotenregelung für das Medizinstudium haben Österreich und die EU eine österreichische Lösung gefunden. Die EU-Kommission hat am Mittwoch angekündigt, das Verfahren für fünf Jahre auszusetzen.

“Wir wollen Österreich mehr Zeit geben”, betonte Kommissionschef Jose Manuel Barroso. Die Kommission bereite eine entsprechende Entscheidung für die kommenden Wochen vor. Laut Bundeskanzler Alfred Gusenbauer gewinnt Österreich dadurch fünf Jahre Zeit, die “von uns vorgebrachten Argumente noch deutlicher zu dokumentieren”. Die ÖVP sieht weiter “Verhandlungsbedarf”.

Die Kommission hat im Jänner Österreich wegen der Quotenregelung für das Medizinstudium einen Mahnbrief geschickt. Sie hielt die Regelung, wonach 75 Prozent der Studienplätze für Österreicher reserviert sind, 20 Prozent für Studenten aus dem EU-Ausland und fünf Prozent für Studenten aus Drittstaaten, für diskriminierend. Österreich verwies in seinem Antwortschreiben auf einen drohenden Ärztemangel, da ausländische Absolventen meist wieder zurück in ihre Heimat gehen. Dies kann die Kommission nun laut Barroso-Sprecher Johannes Laitenberger auf den ersten Blick nachvollziehen. Um diese Angaben “wasserdicht” zu machen, müsste Österreich aber noch Zahlen nachliefern.

Mit der Aussetzung ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aber nicht endgültig vom Tisch. Betroffene deutsche Studenten könnten etwa über den Instanzenzug zu einem der Höchstgerichte gelangen, die die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen können. In diesem Fall würde die Kommission laut Gusenbauer aber Österreich unterstützen.

Gusenbauer will die Frage des Uni-Zugangs nichtsdestotrotz weiterhin beim informellen EU-Gipfel am Donnerstag und Freitag in Lissabon ansprechen. Dazu wurde er auch von der VP “ermutigt”: Wissenschaftssprecherin Gertrude Brinek sah in der Verfahrensaussetzung – nach einer Verankerung im EU-Primärrecht und einer Einstellung – nur die “drittbeste Variante”. Es gebe “weiterhin Verhandlungsbedarf”. Zurückhaltender zeigte sich Wissenschaftsminister Johannes Hahn, der mit der Verfahrensaussetzung leben kann. Auch er betonte aber, dass dies “nicht die optimalste Lösung” sei.

Eine Regelung im “Primärrecht” der EU wie im neuen Grundlagenvertrag hat den Vorteil, dass damit einerseits das Verfahren komplett gegenstandslos wäre und Österreich andererseits auch vor Klagen betroffener Studenten sicher wäre. Für diese Lösung fehlte aber offenbar die Unterstützung anderer Staaten. Laut Gusenbauer hätten zwar mehrere Mitgliedstaaten Verständnis für die spezifische Situation in Österreich gezeigt – dies bedeute jedoch noch keine Unterstützung für eine Lösung im Rahmen des Primärrechts.

Dem Vernehmen nach sei auch eine Aussetzung des Verfahrens für nur drei Jahre in Diskussion gestanden, hieß es in Brüssel. Österreich habe aber vermeiden wollen, dass das Verfahren im Wahlkampf 2010 erneut eine Rolle spielt.

Grüne und BZÖ mahnten die Regierung, die “Atempause” für die Entwicklung von Konzepten bzw. für die Erarbeitung eines “wasserdichten Gesamtpakets” zu nutzen. Komplett abgelehnt wird das nun erreichte Ergebnis von der FPÖ, für die die “Quotenschacherei langsam unerträglich wird”. Es sei “den angehenden Studierenden in Österreich nicht länger zumutbar, wenn seit Jahr und Tag substanzlos an Quoten herumgebastelt wird, statt jedem Österreicher, der ein Studium anstrebt, dieses zu ermöglichen”, so Wissenschaftssprecher Martin Graf.

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