Trotzdem werde man vorerst weiter sammeln und das Volksbegehren noch nicht einleiten, so Sprecher Eytan Reif, zur APA. Vor einem halben Jahr hat der Verfassungsgerichtshof die Strafbarkeit der Hilfeleistung bei Selbsttötung aufgehoben und der Regierung bis Ende 2021 Zeit für eine Neuregelung gegeben. Der das Volksbegehren organisierende "Verein für ein selbstbestimmtes Sterben" will nun den Sommer abwarten, in dem Verhandlungen innerhalb der Koalition über ein neues Gesetz geführt werden sollen.
Sprecher über Rücknahme des Volksbegehrens
"Gegen Ende des Sommers schauen wir dann, ob es eine Regierungsvorlage gibt", meinte Reif. Wenn eine solche den eigenen Vorstellungen entspreche, würde man das Volksbegehren "liebend gern zurückziehen". Derzeit lasse nur nichts darauf schließen. "Wir gehen davon aus, dass der Vorschlag restriktiv sein wird - dann beantragen wir die Eintragungswoche."
Inhalt des Volksbegehrens
Der Verein hat bereits ein eigenes "Bundesgesetz über den ärztlichen Suizidbeistand" präsentiert. Das Volksbegehren fordert eine Verrechtlichung des ärztlich assistierten Suizids unter zumutbaren Rahmenbedingungen sowie in Ausnahmefällen auch die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen).
(APA/Red)