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Sterbehilfe: Forderung nach klaren Rechtsanspruch auf Hospizversorgung

Die Ärztekammer sprach sich klar gegen eine Sterbehilfe aus.
Die Ärztekammer sprach sich klar gegen eine Sterbehilfe aus. ©AP (Sujet)
Bei der öffentlichen Sitzung der parlamentarischen Enquetekommission zur Sterbehilfe haben die vortragenden Experten am Dienstag im Parlament die mangelnde finanzielle Absicherung bemängelt. Außerdem sprachen sie sich für einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung aus.

Auch eine Versorgungslücke, speziell bei der Betreuung schwerkranker Kinder und Jugendlicher, wurden von den Teilnehmern beklagt. Vertreter u.a. von Caritas und Diakonie diskutierten mit Abgeordneten erneut im Rahmen der Enquete mit dem Titel “Würde am Ende des Lebens”, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete. Die Vorsitzende der Enquetekommission, Gertrude Aubauer (ÖVP) sagte, man dürfe nicht zögern, weitere Schritte zu setzen. Derzeit würden 321 Betten, 237 mobile Teams und sechs Tageshospize bis zum Jahr 2020 im Hospiz- und Palliativbereich fehlen.

Keine finanzielle Absicherung

Im Fokus der Redebeiträge der im Hospiz- und Palliativbereich tätigen Experten stand die Kritik am mangelnden flächendeckenden Angebot und an unzureichender finanzieller Absicherung. Gefordert wurde auch, einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung im Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zu verankern. Von einer “großen Versorgungslücke” für schwerkranke Kinder und Jugendliche berichtete Martina Kronberger-Vollnhofer vom Kinderhospiz MOMO. Sie schätzt die Zahl jener Familien mit Kindern und Jugendlichen, die an einer lebensbedrohlichen und lebensverkürzenden Erkrankung leiden, auf etwa 1.000. Für deren Betreuung würden aber nur in zwei Bundesländern (Niederösterreich und Steiermark) öffentlich finanzierte Palliativ- und Hospizteams zur Verfügung stehen, in allen anderen gebe es entweder keine oder nur spendenfinanzierte Einrichtungen.

“Man braucht klare Zuständigkeiten”

Kritik gab es auch an den zersplitterten Zuständigkeiten. Sowohl zwischen Gesundheits- und Sozialministerium seien die Kompetenzen verteilt, aber auch zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung, so der Tenor der Experten. Man brauche klare Zuständigkeiten etwa in der Frage der Finanzierung, meinte etwa Anneliese Gottwald von der Diakonie Österreich. Seitens des Gesundheitsressorts hieß es, es gehe nur darum, Lücken zu schließen; die Zuständigkeiten seien geklärt, auch der Föderalismus funktioniere.

Ärztekammer gegen Sterbehilfe

Die Ärztekammer sprach sich in der Sitzung klar gegen Sterbehilfe aus. Kammer-Vertreter Johannes Zahrl verwies auf eine einstimmige Resolution der ÖÄK gegen die aktive Sterbehilfe. Denn es sei nicht die Aufgabe der Ärzte, den Tod kranker Menschen herbeizuführen – vielmehr sei die Hospiz- und Palliativmedizin auszubauen.

Die nächste Sitzung der Kommission ist für den 23. Jänner geplant. Noch bis zum 31. Jänner können Bürger ihre Anliegen und Stellungnahmen an die Enquetekommission (wuerdevoll.leben@parlament.gv.at) senden.

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