Der Mann soll – nachdem Finanzamt und Rechtsanwaltskammer bereits Verdacht geschöpft und rechtliche Schritte gesetzt hatten, Selbstanzeige erstattet haben. Bei den Geldern soll es sich um Mittel aus Insolvenzverfahren handeln, die der Mann zurückbehalten und selbst verwendet haben soll, auch soll keine den Standards entsprechende Kontoführung existieren. Von der Rechtsanwaltskammer Steiermark erfolgte eine Suspendierung, was der Mann seinen Klienten nicht mitgeteilt haben dürfte.
Von der Kammer wurde für den Mann – der seit 23. Dezember in der Justizanstalt Graz-Jakomini wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr einsitzt – ein Stellvertreter bestellt, der Untersuchungen durchführen und den Betrieb der Kanzlei sicherstellen soll, damit Klienten nicht zu Schaden kommen.