Wer seine Elektrogeräte reparieren lässt, bekommt mittels Reparaturbonus bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro maximal die Hälfte der Reparaturkosten zurück. Die Grundlage wurde mit der Beschlussfassung des Umweltförderungsgesetzes im Nationalrat im Februar gelegt, das auch die rechtliche Basis für die Einführung dieses bundesweiten Reparaturbonus vorsah.
Welche Reparaturen gefördert werden
Gefördert wird die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in Privathaushalten in Verwendung sind, also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen - wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Haarföhne, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Smartphones, Notebooks, E-Bikes, Blutdruckmessgeräte, aber auch Bohrmaschinen und Hochdruckreiniger. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile wie ein defektes Rad eines Staubsaugers fallen unter den Reparaturbonus. Nicht gefördert werden allerdings beispielsweise Gasherde, Benzinrasenmäher oder Notstromaggregate.
Bis zu 200 Euro Förderung
Privatpersonen können den Reparaturbon für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bei jenen Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderungsaktion teilnehmen. Das sind pro Bon bis zu 200 Euro, für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro beziehungsweise 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten. Der Kunde zahlt also nur die Differenz selbst. Nach einer Reparatur können die Kunden einen neuen Bon für ein weiteres Gerät auf www.reparaturbonus.at beantragen und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wohnen einlösen.
(red)