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Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten

Die EU hat wegen der Vogelgrippe-Fälle in England und Ungarn eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten erlassen. Es gibt jedoch keine generelle Impfpflicht.

Außerdem rieten die Veterinärexperten der Europäischen Union den Mitgliedsländern am Dienstag, ihre Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen. Von einer generellen Impfpflicht sahen sie einer Mitteilung der EU-Kommission zufolge jedoch ab.

Auch Exportverbote für britisches Geflügel hält die EU nicht für gerechtfertigt. „Jegliches globale Verbot für Großbritannien wäre unverhältnismäßig“, sagte ein Sprecher der Kommission.

In Großbritannien hatten die Behörden am Montagabend die vorsorgliche Tötung von fast 160.000 Puten abgeschlossen, nachdem auf einer Farm in Ostengland das auch für den Menschen gefährliche Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt worden war. Arbeiter in Schutzanzügen brachten die Tiere zur Keulung.

Umweltminister David Miliband sagte, Experten suchten weiter nach der Infektionsquelle. Es werde vermutet, dass Wildvögel das Geflügel angesteckt hätten. Die Gefahr für die Öffentlichkeit sei nach Ansicht von Fachleuten jedoch unbedeutend. Gegartes Fleisch und Eier seien sicher. Nach Angaben mehrerer britischer Supermarktketten nahm der Verkauf von Geflügelfleisch trotz des H5N1-Ausbruchs nicht ab.

Nach dem Bekanntwerden des Vogelgrippe-Falles in England hatten Russland und Japan am Montag Importverbote für britisches Geflügel verhängt. Südkorea, Hongkong und Bosnien zogen am Dienstag nach. Die „Financial Times“ berichtete zudem, auch Südafrika und Indonesien hätten den Import verboten. Irland hat die Einfuhr von Geflügel für Ausstellungen und Viehmärkte gestoppt.

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