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Stalking-Prozess: Schülerin war in Lehrerin verliebt

Zu drei Monaten bedingter haft wurde ein Schülerin verurteilt, die ihre ehemalige Lehrerin bedrängte.
Zu drei Monaten bedingter haft wurde ein Schülerin verurteilt, die ihre ehemalige Lehrerin bedrängte. ©Wikimedia Commons/ Friedrich Böhringer
Mit hunderten Emails und Telefonaten bedrängte eine Schülerin ihre ehemalige Lehrerin. Sie hatte sich in sie verliebt und ihr sogar einen Heiratsantrag gemacht. Vor Gericht bekannte sie sich schuldig, ihre Lehrerin "beharrlich verfolgt zu haben". Sie wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, das Urteil ist rechtskräftig.

Hunderte, wenn nicht tausende Emails und zahllose Telefonanrufe hat eine an einer Pädagogischen Akademie in Wien tätige Lehrerin in den vergangenen sechs Jahren von einer ehemaligen Schülerin erhalten. Obwohl die 47-Jährige darauf nicht reagierte, eine einstweilige Verfügung erwirkte, in welcher der Ex-Schülerin jedweder Kontakt untersagt wurde, und am Ende Anzeige erstattete, erhielt sie weiter Liebesbriefe, Gedichte und sogar einen Heiratsantrag. “Ich hab’ mich in sie verliebt. Da hab’ ich sie kontaktiert”, sagte die mittlerweile 31 Jahre alte Ex-Schülerin am Freitag im Straflandesgericht.

Sie bekannte sich schuldig, ihre frühere Informatik-Lehrerin “beharrlich verfolgt zu haben”, wie es im sogenannten Stalking-Paragrafen heißt. Nachdem sie ihr Studium abgebrochen hatte, “habe ich mir das einfach eingeredet. Es war falsch”.

Schülerin drohte mit Selbstmord

Es begann damit, dass die Frau der Lehrerin rote Rosen an den Arbeitsplatz schickte und sie ins Kaffeehaus einlud. Weil keine Antwort kam, verlegte sich die Ex-Schülerin aufs Mailen. “Ich kann nicht aufhören, an Sie zu denken”, bekundete sie, wobei sie an ihre Mails oftmals Video-Dateien dranhängte, die Aufnahmen von ihr zeigten. Regelmäßig verschickte sie auch Soundfiles mit “Liedern, die zu unserer Hochzeit gespielt werden sollen”, wie sie sich ausdrückte.

 Als kein Echo kam, drohte die Frau mit Selbstmord. Sie kündigte der Pädagogin an, sie werde sich “vor einen Zug schmeißen”. Mehrfach ging die 31-Jährige auch in die Schule und versuchte dort, die Lehrerin aufzuspüren. Es musste ein Hausverbot erlassen werden.

Lehrerin wusste sich nicht mehr zu helfen

“Ich konnte in meinem Büro einfach nicht mehr arbeiten. Es hat ständig das Telefon geläutet. Mein Postfach war zugemüllt. Ich wusste mir eigentlich nicht mehr zu helfen”, schilderte die Betroffene im Zeugenstand. In dieser Situation habe sie die Polizei eingeschaltet, um die unerwünschte Verehrerin endlich loszuwerden: “Fast jeder Lehrer hat dazu eine Geschichte. Aber dass es so eskaliert, ist noch nie passiert.”

Obwohl die Sache bereits bei der Staatsanwaltschaft anhängig war, ließ die 31-Jährige erst im Dezember 2011 vom “Objekt ihrer Begierde” ab, nachdem sie im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als Beschuldigte einvernommen worden war. “Nach diesen polizeilichen Attacken ist mir die Lust vergangen. Wenn ich darüber nachdenke, ist mir die Frau so wie so zu alt”, gab sie damals zu Protokoll. “Super”, reagierte die Lehrerin, als ihr nun Richter Peter Liebetreu diese Passage aus dem Protokoll vorlas.

Zurechnungsfähigkeit der Schülerin wurde überprüft

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte der Angeklagten eine instabile Persönlichkeit mit einer Borderline-Störung. Das inkriminierte Verhalten komme “dem Bild eines Liebeswahns nahe”. Zumindest im Vorjahr war dem Sachverständigen zufolge aber Zurechnungsfähigkeit gegeben.

Der Richter verhängte am Ende der Verhandlung drei Monate bedingte Haft. Mit dieser Strafe waren sowohl Staatsanwältin als auch Angeklagte einverstanden, das Urteil ist daher rechtskräftig. (APA)

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