Stärkung der Rechte der Gemeinden

Es wird berücksichtigt, dass sich Gemeinden zur Besorgung ihrer Angelegenheiten durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen können bzw. dass die Beschränkung auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches sowie auf die Besorgung einzelner Aufgaben entfallen ist. Weiters wird vorgesehen, dass die Organe der Gemeindeverbände, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde besorgen sollen, nach demokratischen Grundsätzen zu bilden sind. Im Gegenzug soll die Vorgabe, dass den verbandsangehörigen Gemeinden ein maßgebender Einfluss auf die Besorgung der Aufgaben des Gemeindeverbandes einzuräumen ist, entfallen.
Im Gemeindegesetz wird die Möglichkeit vorgesehen, dass Gemeinden untereinander öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über ihren jeweiligen Wirkungsbereich abschließen können. Im Übrigen sieht der Entwurf die Möglichkeit des Gemeindevorstands vor, bestimmte seiner Beschlüsse für vertraulich zu erklären und enthält einige Klarstellungen, Bereinigungen und Ergänzungen.
(VLK)